Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Sina
Ritthaler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sina.ritthaler@stadt-wetter.de
Alpan
Saygili
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- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Petra
Maikranz
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- petra.maikranz@stadt-wetter.de
Tanja
Bremes
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Sandra
Duhme
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Mike
Blothe
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- mike.blothe@stadt-wetter.de
Kinderreisepass
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses ist eine persönliche Vorsprache aller gesetzlichen Vertreter mit Identitätsnachweis erforderlich. Sowohl für die Erstausstellung eines Kinderreisepasses als auch für die Verlängerung / Aktualisierung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Hinweise
- falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- sollte ein Erziehungsberechtigter zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen können, so verwenden Sie bitte unsere Einverständniserklärung, da ohne Unterschrift aller Erziehungsberechtigten keine Ausstellung erfolgen kann. Zusätzlich zur Einverständniserklärung ist ein Ausweisdokument des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten vorzulegen (möglich ist auch eine Kopie des entsprechenden Dokumentes).
- die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort,
- Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr gültig.
Neuerung
Durch eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Achtung: Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
- Ausstellung 13,00 €
- Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €
- Geburtsurkunde des Kindes oder der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- biometrietaugliches Passfoto
- persönliches Erscheinen des Kindes
Passgesetz