Anliegen A-Z
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Heike
Duwald
Ordnung
Montag
8:00-12:00, 14:00-16:00
Dienstag
8:00-12:00
Mittwoch
8:00-12:00
Donnerstag
8:00-12:00, 14:00-17:00
Freitag
8.00-12:00
- heike.duwald@stadt-wetter.de
Lärm, Beschwerden über Ruhestörungen
Bei verhaltensbezogenem Lärm (z.B. Partylärm, Tierlärm), bei Freizeitanlagen (z.B. Volksfeste, Konzerte) und bei Maschinen und Geräten erfolgt die Überwachung des Lärmschutzes durch das Ordnungsamt.
Vorrangig zuständig für die Überwachung von Lärm ausgehend von Gewerbebetrieben (darunter fallen die meisten handwerklichen und industriellen Anlagen, z.B. Schreinereien, Metallverarbeitung etc.) ist die Kreisverwaltung als untere Immissionsschutzbehörde.
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerde und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit (Datum und Uhrzeit, Zeitraum) sowie Ort und Art der Lärmbelästigung. Falls es Zeugen für die Ruhestörung gibt, bitte benennen Sie diese mit Namen und Anschrift oder lassen Sie Ihre Anzeige von diesen durch Unterschrift bestätigen.
Nur mit den o.a. Informationen kann geprüft werden, ob ein Verstoß gegen Lärmschutzvorschriften gegeben ist. Liegt ein Verstoß vor, können ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Es ist ratsam, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Polizei hinzuziehen.
Das Ordnungsamt kann zu bestimmten Anlässen, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Antrag Ausnahmen von den Lärmschutzregelungen, z.B. nach dem Landesimmissionschutzgesetz, genehmigen.
formlose schriftliche oder persönlicheAnzeige
- Landesimmissionsschutzgesetz NRW
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung NRW
- Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wetter (Ruhr)
- Sonn- und Feiertagsgesetz NRW
- Ordnungswidrigkeitengesetzu.a.