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Lebenspartnerschaft

Unter der "Lebenspartnerschaft" ist ein eheähnliches, standesamtlich oder notariell bestätigtes Lebensbündnis zweier gleichgeschlechtlicher Menschen zu verstehen, welches dem Institut der Ehe zwar nicht gleichkommt, aber doch recht nahe steht. Wie die Ehe ist auch die Lebenspartnerschaft auf Dauer angelegt und mit wechselseitig bestehenden Rechtspflichten verknüpft.

Zum 1. Oktober 2001 trat das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Lebenspartnerschaftsgesetz -LPartG-AG NRW- in Kraft.

Nach den Vorschriften dieses Gesetzes waren in Nordrhein-Westfalen die Standesämter für die Begründung der Lebenspartnerschaften zuständig. Seit dem 1. Oktober 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts in Deutschland nicht mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können nun auf Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts eine Ehe schließen.

Bereits vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist, können jetzt in eine Ehe umgewandelt werden.

Dafür müssen die zwei Lebenspartner*innen gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Lebenspartner*innen haben bei der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe das Bestehen der Lebenspartnerschaft durch aktuelle öffentliche Urkunden nachzuweisen.

Folgende Gesamtkosten werden bei der Anmeldung im Standesamt fällig:

Heiraten innerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes

  • im Standesamt: 50,00 € (86,00 € bei erforderlicher Prüfung nach internationalem Recht)
  • Ambienteorte: 150,00 € (186,00 € bei erforderlicher Prüfung nach internationalem Recht)

Heiraten außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes

  • im Standesamt: 211,00 € (247,00 € bei erforderlicher Prüfung nach internationalem Recht)
  • Ambienteorte: 311,00 € (347,00 € bei erforderlicher Prüfung nach internationalem Recht)

In Einzelfällen können noch zusätzliche Kosten oder Gebühren entstehen.

Kosten für die Anmietung der Ambienteorte sind in den oben stehenden Beträgen nicht enthalten.

Die oben angegebenen Beträge gelten gleichermaßen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige Beratung ratsam.

  • Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
  • Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Personenstandsgesetz
  • Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

milica.lajic@​stadt-wetter.de 02335 840227Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Konstanze May

konstanze.may@​stadt-wetter.de 02335 840228Adresse | Öffnungszeiten | Details