Anliegen A-Z
Makler
Wer selbstständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder ausländische Gesellschaft) Immobilien, Darlehen oder Kapitalanlagen vermittelt, über Kapitalanlagen berät oder aber als Baubetreuer oder Bauträger tätig ist, muss eine Erlaubnis besitzen.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist der
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
Tel. 02336 930
E-Mail: verwaltung@en-kreis.de
www.enkreis.de