Anliegen A-Z

Namensänderung (öffentlich rechtlich)

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann auf Antrag ein Vorname oder Familienname geändert werden. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Feststellung des Familiennamens gestellt werden (der rechtmäßig zu führende Name muss ausfindig gemacht werden).

Antragsberechtigt sind Deutsche im Sinne des Art.116 Abs.1 GG sowie Staatenlose mit inländischem Wohnsitz.

Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen und wird dem Ennepe-Ruhr-Kreis zur Entscheidung vorgelegt. Von dort werden auch die zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhoben.

  • Familiennamen Erwachsener 750,00 €
  • Vornamen Erwachsener 150,00 €
  • bei Kindern wird die Gebühr um 50% reduziert

Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige Beratungratsam.

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

milica.lajic@​stadt-wetter.de 02335 840227Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Beate Kaul

beate.kaul@​stadt-wetter.de 02335 840228Adresse | Öffnungszeiten | Details