Anliegen A-Z

Obdachlosenwesen

Bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Obdachlosigkeit (ohne Wohnung oder Wohnmöglichkeit) kann Ihnen als letzte Hilfsmöglichkeit eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterkunft ist einfachster Art und soll nicht einem dauerhaften Aufenthalt (Dauerwohnung) dienen.

Es stehen Ihnen eine Schlafmöglichkeit, eine Gemeinschaftstoilette und ein Gemeinschaftswaschraum zur Verfügung.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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