Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Wencke
Habbes
Standard 2021
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00
- wencke.habbes@stadt-wetter.de
Birgit
Gräfen-Loer
Fachbereichsleitung
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- birgit.graefen-loer@stadt-wetter.de
Patrick
Rohden
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- patrick.rohden@stadt-wetter.de
Simona
Paschen
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- simona.paschen@stadt-wetter.de
Joyce
Raftari-Schmidt (Vorzimmer)
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- joyce.raftari-schmidt@stadt-wetter.de
Meinhard
Koczwara
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Nadine
Schmutzler
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Olaf
Vohmann
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- olaf.vohmann@stadt-wetter.de
Kevin
Schneider
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- kevin.schneider@stadt-wetter.de
Simona
Paschen
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Freitag
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- simona.paschen@stadt-wetter.de
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Sollten Sie an einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leiden oder erblindet sein, können Sie eine Parksonderberechtigung für Schwerbehinderte beantragen. Mit dieser Berechtigung können Sie gekennzeichnete Parkflächen in fast ganz Europa benutzen und/oder bestimmte Parkbeschränkungen überschreiten oder sind von der Parkgebührenpflicht befreit.
Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
· außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen aG
· Blinde Menschen mit Merkzeichen Bl
· schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Darüber hinaus gibt es auch Parkerleichterungen für Menschen, welche die Voraussetzungen der aG-Regelung nicht erfüllen. Diese berechtigen ausdrücklich NICHT zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen, bieten aber eine ganze Reihe anderer Erleichterungen.
Anspruchsberechtigt für eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung sind:
· gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von 70% (allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen) und gleichzeitig mindestens 50% Grad der Behinderung für Funktionsstörungen Herz / Atmung
· gebehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von 80% (allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen)
· Morbus-Crohn-Kranke oder Colitis-Ilcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
· Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%
Anspruchsberechtigt für eine NRW-weit gültige Parkerleichterung sind:
· gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
· gebehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von 70% allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und gleichzeitig mindestens 50% Grad der Behinderung für Funktionsstörungen Herz / Atmung
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ist personengebunden! Die Verwendung ohne Auslegung des Parkausweises oder der Missbrauch des Parkausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Die Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte erfolgt kostenlos.
· gültigen Schwerbehindertenausweis
· ggf. aktuelles Lichtbild
· ggf. Kopie des Feststellungsbescheides
· ggf. Gutachterliche Stellungnahme des Versorgungsamtes
Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Straßenverkehrsordnung