Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Sina
Ritthaler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
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Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sina.ritthaler@stadt-wetter.de
Alpan
Saygili
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- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Petra
Maikranz
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Tanja
Bremes
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- tanja.bremes@stadt-wetter.de
Sandra
Duhme
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Mike
Blothe
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- mike.blothe@stadt-wetter.de
Oidad
Oualaasri
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- oidad.oualaasri@stadt-wetter.de
Thomas
Ziegler
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8:00-12:30
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9:00-11:00
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- thomas.ziegler@stadt-wetter.de
Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben bereits einen gültigen Reisepass.
Auf Antrag der Sorgeberechtigen kann auch für jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
In dringenden Fällen kann sofort nach Klärung Ihrer Identität ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig. Gleichzeitig mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises beantragen Sie dann den regulären Personalausweis. Ein vorläufiger Personalausweis beinhaltet natürlich nicht die nachfolgenden Online-Ausweisfunktionen.
Seit dem 1. November 2010 gibt es die neue Personalausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat.
Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auch die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.
Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Eine aktuelle Broschüre zum neuen Personalausweis finden Sie hier.
- 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 € für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis
- Alter Personalausweis (auch wenn er bereits abgelaufen ist)
- oder Reisepass / Kinderreisepass
- oder Familienbuch / Geburts-/Abstammungsurkunde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Personalausweisgesetz