Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Stefanie
Leh
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- stefanie.leh@stadt-wetter.de
Plakatieren
Das Anbringen von Plakaten, Bannern und sonstigen Spruchbändern ist anzeige- und gebührenpflichtig.
Sondernutzungen politischer Vereinigungen aus Anlass von Euro-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie zur Vorbereitung oder Durchführung von Volksbegehren oder Volksentscheiden sind ebenfalls anzeigepflichtig.
- 0,20 € bis DIN A 0 je Stück und Tag
- 0,25 € größer DIN A 0 je Stück und Tag
- zusätzlich 22,00 € Verwaltungsgebühr für die Erstellung des Bescheides
Hinweis: Kirchen, Sport-, Heimat- und Kulturvereine brauchen nur die Verwaltungsgebühr für die Erstellung des Bescheides zu entrichten.
Sondernutzungsgebührenfrei ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisfür die zur Wahl zugelassenen politischen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber sowie im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden. Das Aufstellen von Stelltafeln der Parteien und sonstigen Bewerbern im Zusammenhang mit Wahlen sowie Stelltafeln im unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden ist sondernutzungsgebührenfrei.
Ausgefülltes Antragsformular in Einzelfällen mit Standortbeschreibung oder mit Beifügung eines Fotos oder Zeichnung des Plakats/Banners/Spruchbands.
- § 18 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Wetter (Ruhr)