Anliegen A-Z

Präventiver Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche sollen vor einschlägig vorbestraften Personen geschützt werden. Dafür wurde im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG) der § 72a SGB VIII "Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen" neu gefasst.

Der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen ist Ziel dieser Neufassung. Die Gesetzeslage legt fest, für welche Tätigkeiten das Erweiterte Führungszeugnis vorzulegen ist.

Der Leitfaden gilt als Orientierungshilfe und Kopiervorlage für Wetteraner Vereine und Verbände sowie Kinder- und Jugendorganisationen.

Bei weiteren Fragen hiflt Ihnen der Fachdienst Jugend gerne weiter.

Die Beantragung erfolgt in unserem Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 10.

Für Personen, die das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen, fallen keine Gebühren an.

Gültiger Personalausweis oder Vollmacht mit Kopie des Personalausweises

§ 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)