Anliegen A-Z

Preisauszeichnung

Überwachung der Einhaltung der Preisangabenverordnung

Für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung ist das Ordnungsamt zuständig.

Es besteht eine Vielzahl von Vorschriften über die Preisauszeichnung von Waren. Dabei differieren die Bestimmungen je nach dem ausgeübten Gewerbe. Zusätzlich gibt es einige Ausnahmeregelungen. Bitte informieren Sie sich erforderlichenfalls schriftlich oder fernmündlich.

Grundsätzlich gilt:
Der*die Kunde*Kundin muss immer durch unmittelbaren Bezug zwischen angebotener Ware und gefordertem Preis ausreichend informiert sein, welche Forderung ihn*sie letztlich erwartet. Dabei ist nach dem Wegfall der Rabattbestimmungen ein Herunterhandeln des Ursprungspreises im Einzelfall möglich ("Feilschen"). Zusätzliche Pfandforderungen müssen aber immer erkennbar sein.

Denken Sie bitte bei Beschwerden daran:
Die Behörde kann nur die Korrektheit der Preisauszeichnung überprüfen. Ein von Ihnen geforderter Preis, der von der Auszeichnung unzulässig abweicht, ist im Nachhinein nicht mehr feststellbar. Sollten Sie einen entsprechenden Missstand anzeigen wollen, ist die Behörde zwingend auf Ihre korrekten und umfassenden Angaben, einschließlich derer zu Ihrer Person angewiesen.

  • Gesetz zur Regelung der Preisangaben (Preisangabengesetz)
  • Verordnung zur Regelung der Preisangaben (Preisangabenverordnung)

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details