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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, für die Geschäftsräume nicht erforderlich sind und die außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.

Nach der Gewerbeordnung betreibt derjenige ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Für die Ausübung dieses Gewerbes benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Diese können Sie beim Ordnungsamt beantragen. Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde.

Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus.

Eine Reisewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Jeder Beschäftigtemuss im Besitz einer beglaubigten Kopie oder einer Zweitschrift der auf den Verantwortlichen ausgestellten Reisegewerbekarte sein und diese bei der Arbeit mit sich führen.

Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmittelnmüssen  die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, Tel. 02336 930.

Für das Reisegewerbe genutzte Verkaufseinrichtungen müssen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungenentsprechen.

Schaustellerunternehmen müssen am Spielort immer den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorlegen können.


Die Errichtung von Bauten und Fahrgeschäften sowie Zelten erfordert eine Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt, Wilhelmstraße 21, Tel. 840553 (Herr Burmann).

Für den Handel im öffentlichen Straßenraum ist neben der Reisegewerbekarte auch immer eine Sondernutzungserlaubnis des hiesigen Fachdienstes Umwelt und Verkehr, Wilhelmstraße 21, Tel. 840210 (Frau Lajic), erforderlich.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Mitbürgern: Nationalpass, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Auszüge aus Bundes- und Gewerbezentralregister (aktuell, nicht älter als 3 Monate, zu beantragen beim Bürgerbüro)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/en des/der (für den/die Wohnsitz/e der letzten 3 Jahre) zuständigen Finanzamtes/- ämter
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/en der Stadtkasse/n der/des Wohnsitze/s der letzten 3 Jahre
  • Bescheinigung des Amtsgerichtes Wetter (Auskunft aus der Schuldnerkartei)

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Daher ist eine vorherige Beratung (auch telefonisch) ratsam.

Gewerbeordnung (GewO)

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details