Anliegen A-Z
Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist zwingend erforderlich.
Die Fertigungsdauer des Reisepasses beträgt bei der Bundesdruckerei Berlin ca. 3-4 Wochen.
In eiligen Fällen kann ein Expresspass (Aushändigen innerhalb von 72 Stunden) beantragt werden. Die Dringlichkeit ist zu belegen (z.B. durch Reisedokumente).Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Neuerung
Durch eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Passgesetz
- Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, amtlicher Lichtbildausweis)
- oder Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei nicht volljährigen Personen
- für Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- für Personen ab 24 Jahren 60,00 €
- Expresspass zusätzlich 32,00 €
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Alpan
Saygili
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
alpan.saygili@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Bornstraße 258300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1958300Wetter (Ruhr)
Frau
Petra
Maikranz
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
petra.maikranz@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Frau
Tanja
Bremes
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
tanja.bremes@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Murat
Kosar
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
murat.kosar@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Frau
Oidad
Oualaasri
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
oidad.oualaasri@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Herr
Thomas
Ziegler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Email:
thomas.ziegler@stadt-wetter.de
Reisepass (ePass)
Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist zwingend erforderlich.
Die Fertigungsdauer des Reisepasses beträgt bei der Bundesdruckerei Berlin ca. 3-4 Wochen.
In eiligen Fällen kann ein Expresspass (Aushändigen innerhalb von 72 Stunden) beantragt werden. Die Dringlichkeit ist zu belegen (z.B. durch Reisedokumente).Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Neuerung
Durch eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
- für Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- für Personen ab 24 Jahren 60,00 €
- Expresspass zusätzlich 32,00 €
- Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, amtlicher Lichtbildausweis)
- oder Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei nicht volljährigen Personen
Passgesetz