Anliegen A-Z

Schiedsamt

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner wird ehrenamtlich ausgeführt. Die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z. B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte man das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein und zudem im Bezirk des Schiedsamtes wohnen.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber eine gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus-und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.

Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl antreten, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.

Ihre Ansprechperson

Frau Beate Smettana

beate.smettana@​stadt-wetter.de 02335 840105Adresse | Öffnungszeiten | Details