Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Claudia
Kröger
Montag bis Donnerstag
Montag
09:00
Dienstag
09:00
Mittwoch
09:00
Donnerstag
09:00
- claudia.kroeger@stadt-wetter.de
Marietta
Elsche
Ehrenamtskoordinatorin
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- marietta.elsche@stadt-wetter.de
Michael
Pfänder
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- michael.pfaender@stadt-wetter.de
Constanze
Hölzenbein
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- constanze.hoelzenbein@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Beate
Smettana
Standard 2021
Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- beate.smettana@stadt-wetter.de
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Beate
Smettana
Standard 2021
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- beate.smettana@stadt-wetter.de
Marietta
Elsche
Ehrenamtskoordinatorin
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
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08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- marietta.elsche@stadt-wetter.de
Schiedsamt
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner wird ehrenamtlich ausgeführt. Die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z. B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte man das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein und zudem im Bezirk des Schiedsamtes wohnen.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber eine gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus-und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl antreten, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.
formlose Bewerbung
Schiedsamtsgesetz NRW