Anliegen A-Z

Schöffenwahl

Schöffen*Schöffinnen sind ehrenamtliche Richter*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Interessierte sollten zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr in Wetter (Ruhr) wohnen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit. Sobald die Amtszeit der aktuellen Schöffen*Schöffinnen endet, stellt die Stadt Wetter (Ruhr) eine Vorschlagsliste für die nächste Amtszeit zusammen. Wer in die Liste aufgenommen und künftig als Schöffe*Schöffin ehrenamtlich tätig werden möchte, kann sich schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr) bewerben.

Über die Aufnahme in die Vorschlagliste entscheidet der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die endgültige Entscheidung über die Berufung der Schöffen*Schöffinnen trifft der Schöffenwahlausschuss, der aus den Vorschlaglisten der Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen*Schöffinnen und Jugendschöffen*schöffinnen auswählt.

  • Grundgesetz
  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz
  • Deutsches Richtergesetz
  • Bundeszentralregistergesetz
  • Anordnung über Mitteilung in Strafsachen
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt

Ihre Ansprechperson

Frau Beate Smettana

beate.smettana@​stadt-wetter.de 02335 840105Adresse | Öffnungszeiten | Details