Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 17058300Wetter (Ruhr)
Claudia
Kröger
Montag bis Donnerstag
Montag
09:00
Dienstag
09:00
Mittwoch
09:00
Donnerstag
09:00
- claudia.kroeger@stadt-wetter.de
Marietta
Elsche
Ehrenamtskoordinatorin
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- marietta.elsche@stadt-wetter.de
Michael
Pfänder
Standard 2021
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Mittwoch
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Freitag
08:00 - 12:00
- michael.pfaender@stadt-wetter.de
Constanze
Boll
Standard 2021
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Beate
Smettana
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- beate.smettana@stadt-wetter.de
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Beate
Smettana
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Freitag
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- beate.smettana@stadt-wetter.de
Marietta
Elsche
Ehrenamtskoordinatorin
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Schöffenwahl
Schöffen*Schöffinnen sind ehrenamtliche Richter*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Interessierte sollten zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr in Wetter (Ruhr) wohnen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit. Sobald die Amtszeit der aktuellen Schöffen*Schöffinnen endet, stellt die Stadt Wetter (Ruhr) eine Vorschlagsliste für die nächste Amtszeit zusammen. Wer in die Liste aufgenommen und künftig als Schöffe*Schöffin ehrenamtlich tätig werden möchte, kann sich schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr) bewerben.
Über die Aufnahme in die Vorschlagliste entscheidet der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die endgültige Entscheidung über die Berufung der Schöffen*Schöffinnen trifft der Schöffenwahlausschuss, der aus den Vorschlaglisten der Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen*Schöffinnen und Jugendschöffen*schöffinnen auswählt.
- Grundgesetz
- Gerichtsverfassungsgesetz
- Jugendgerichtsgesetz
- Deutsches Richtergesetz
- Bundeszentralregistergesetz
- Anordnung über Mitteilung in Strafsachen
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt
Download der Bewerbungsformulare über www.schoeffenwahl.de