Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Alpan
Saygili
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- alpan.saygili@stadt-wetter.de
Sina
Ritthaler
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sina.ritthaler@stadt-wetter.de
Petra
Maikranz
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- petra.maikranz@stadt-wetter.de
Tanja
Bremes
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- tanja.bremes@stadt-wetter.de
Sandra
Duhme
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- sandra.duhme@stadt-wetter.de
Mike
Blothe
Hinweis Bürgerbüro
Montag
8:00-16:00
Dienstag
8:00-16:00
Mittwoch
8:00-12:30
Donnerstag
8:00-13:00, 14:00-18:00
Freitag
8:00-12:30
Samstag
9:00-11:00
Freitext
Hinweis: Bei den o.g. Öffnungszeiten handelt es sich um die generellen Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
- mike.blothe@stadt-wetter.de
Schwerbehindertenausweis Ausstellung - Verlängerung
Eine Behinderung liegt vor, wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen. Dabei ist unerheblich, ob die Beeinträchtigung angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale (Verschlimmerungsantrag) kann im Bürgerbüro abgeholt werden. Der fertig ausgefüllte- und unterschriebene- Antrag kann dann später zusammen mit einem aktuellen Lichtbild wieder im Bürgerbüro abgegeben werden. Er wird zur zuständigen Stelle für Menschen mit Behinderung nach Witten weitergeleitet. Von dort ergeht dann nach Überprüfung der ärztlichen Angaben ein Bescheid an den Antragsteller.
Einen Schwerbehindertenausweis benötigen Sie, um besondere Hilfen, Schutzrechte oder Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen (z.B. Steuerermäßigung, Versicherungsermäßigung, Gebührenermäßigung).
Verlängerung des Schwerbehinderten Ausweises
Ist ein Schwerbehindertenausweis abgelaufen, kann er im Bürgerbüro verlängert werden. Voraussetzung ist, dass noch ein entsprechendes Verlängerungsfeld frei ist.
Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, kann mit einem aktuellen Bild eine Neuausstellung des Ausweises über das Bürgerbüro gestellt werden.