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Sondernutzungserlaubnis zur Bordsteinabsenkung / Überfahren des Geh- oder Radweges

Um ein Grundstück mit Fahrzeugen erreichen zu können, muss in den meisten Fällen der davor liegende Geh- und/oder Radweg überfahren werden. Hierfür wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Um die Grundstückszufahrt zu ermöglichen, muss in der Regel eine Bordstein-/Gehwegabsenkung erfolgen.

Für die Genehmigung ist ein vorheriger Ortstermin nötig.

Die Bordsteinabsenkung muss durch eine zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden

Erteilung einer Sondererlaubnis

Privat: 25,00 €
Gewerblich: 50,00 €

Dem Antrag ist eine Planskizze der betroffenen Örtlichkeit beizufügen.

  • § 14a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
  • Sondernutzungssatzung der Stadt Wetter (Ruhr)

 

Ihre Ansprechperson

Frau Stefanie Leh

stefanie.leh@​stadt-wetter.de 02335 840413Adresse | Öffnungszeiten | Details