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Stefanie
Leh
Standard 2021
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Sondernutzungserlaubnis zur Bordsteinabsenkung / Überfahren des Geh- oder Radweges
Um ein Grundstück mit Fahrzeugen erreichen zu können, muss in den meisten Fällen der davor liegende Geh- und/oder Radweg überfahren werden. Hierfür wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Um die Grundstückszufahrt zu ermöglichen, muss in der Regel eine Bordstein-/Gehwegabsenkung erfolgen.
Für die Genehmigung ist ein vorheriger Ortstermin nötig.
Die Bordsteinabsenkung muss durch eine zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden
Erteilung einer Sondererlaubnis
Privat: 25,00 €
Gewerblich: 50,00 €
Dem Antrag ist eine Planskizze der betroffenen Örtlichkeit beizufügen.
- § 14a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Sondernutzungssatzung der Stadt Wetter (Ruhr)