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Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.

Soll ein Verstorbener ins Ausland überführt und dort bestattet werden, ist die Ausstellung eines Leichenpasses notwendig. Genaueres erfahren Sie unter dem Anliegen "Leichenpass".

  • Urkunde 10,00 €
  • jede weitere Urkunde 5,00 €

Sterbefälle werden überwiegend von Bestattern angezeigt. Wird die Anzeige von Privatpersonen vorgenommen, so empfiehlt sich hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen ein Anruf beim Standesamt.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Milica Lajic

milica.lajic@​stadt-wetter.de 02335 840227Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Konstanze May

konstanze.may@​stadt-wetter.de 02335 840228Adresse | Öffnungszeiten | Details