Anliegen A-Z

Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes

Für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz (z. B. in Gaststätten) ist das Ordnungsamt zuständig.

Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz finden Sie unter:

www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/index.php

Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)

Ihre Ansprechperson

Frau Heike Duwald

heike.duwald@​stadt-wetter.de 02335 840202Adresse | Öffnungszeiten | Details