Anliegen A-Z
Fachdienst 3/2 Jugend
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Ilona
Floss
- ilona.floss@stadt-wetter.de
Unterhaltsangelegenheiten - Beratung und Unterstützung minderjähriger Kinder und junge Volljährige
Der Fachdienst
- berät Sie als betreuendes Elternteil, auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
- berechnet den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
- unterstützt Sie ggf. durch Formulierungen und Erstellung von Schriftsätzen
- berät und unterstützt junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) in Unterhaltsangelegenheiten.
Schwerpunkt und Ziel der Beratung ist die Sicherung des Unterhaltsanspruchs. Sofern durch Beratung und Unterstützung keine außergerichtliche Einigung möglich ist, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden, um das minderjährige Kind im gerichtlichen Unterhaltsverfahren zu vertreten.
Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Beratungstermin. Sie erfahren dann, welche Unterlagen Sie benötigen.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)