Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Günter
Kremer
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- guenter.kremer@stadt-wetter.de
Sören
Noll
Sozialamt
Dienstag
08:00 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Weitere Termine nach Absprache
- soeren.noll@stadt-wetter.de
Corinna
Pfeifer
Sozialamt
Dienstag
08:00 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Weitere Termine nach Absprache
- corinna.pfeifer@stadt-wetter.de
Constanze
Böckstiegel
Sozialamt
Dienstag
08:00 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Weitere Termine nach Absprache
- constanze.boeckstiegel@stadt-wetter.de
Peter
Krause
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- peter.krause@stadt-wetter.de
Niklas
Ziemer
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- niklas.ziemer@stadt-wetter.de
Yannik
Lewandrowski
Standard 2021
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 13:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- yannik.lewandrowski@stadt-wetter.de
Fabienne Joy
Weber
Unterhaltsansprüche von Sozialhilfeempfängern
Bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen (z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) ist zu prüfen, ob unterhaltspflichtige Personen des Hilfeempfängers einen Unterhaltsbetrag zu diesen Sozialhilfeleistungen leisten können, der an die Stadt Wetter (Ruhr) zu zahlen ist ("Nachrang der Sozialhilfe").
Unterhaltspflichtige Personen sind z. B. Ehegatte oder Kinder des Hilfeempfängers.
Die unterhaltspflichtigen Personen erhalten eine Mitteilung (Rechtswahrungsanzeige), aus der der Name des Hilfeempfängers und die Art der Sozialhilfeleistung ersichtlich sind. Außerdem ist dieser Mitteilung zu entnehmen, welche Unterlagen zur Prüfung einer Unterhaltsverpflichtung vorzulegen sind.
Nach Vorlage dieser Unterlagen wird aufgrund entsprechender Tabellen bzw. Richtlinien ("Düsseldorfer Tabelle", "Hammer Leitlinien") überprüft, ob von der unterhaltspflichtigen Person ein Unterhaltsbetrag gefordert werden kann oder ob diese Person leistungsunfähig ist.
Hierüber erhalten die unterhaltspflichtigen Personen entsprechende Bescheide.
Sollten die unterhaltspflichtigen Personen der Aufforderung zur Vorlage der zu prüfenden Unterlagen nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, im gerichtlichen Verfahren eine Unterhaltspflicht durchzusetzen.
- Einkommensunterlagen (z. B. Lohnnachweise, Rentenbescheid)
- Unterlagen über Belastungen (z. B. Versicherungen, Miete, Berufsbedingte Aufwendungen, Kreditverpflichtungen)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)