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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, können im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Mit diesem Berechtigungsschein geht der Jugendliche zu einem Arzt der eigenen Wahl, oder falls vorgeschrieben, zu dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.

Ausweisdokument

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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