Anliegen A-Z

Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.

Diesen erhalten Sie, wenn

  • das Einkommen Ihres Haushalts die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
  • die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist


Da es im Rahmen der Erstellung eines Wohnberechtigungsscheines einige Ausnahmeregelungen gibt, empfiehlt es sich zunächst den persönlichen Kontakt mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter zu suchen. Diese stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Datenschutzhinweise

Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 20,00 €

Einkommenserklärungen für den Haushaltsvorstand bzw. von dessen Angehörigen. Diese können sein:

· Arbeitslosengeldbescheid
· Nachweis über die Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsvertrag
· Gewinn- und Verlustrechnung sowie den letzten Steuerbescheid bei Selbständigen
· aktueller Rentenbescheid
· Schulbescheinigung
· Schwerbehindertenausweis
· Sozialhilfebescheid
· Nachweis über Krankengeld
· BaföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung

Weitere Unterlagen, die erforderlich sind, teilen Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter mit.

· Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
· Wohnungsbindungsgesetz (WoBindg)
· Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz
· Einkommensprüferlass
· Einkommensteuergesetz Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-  Westfalen (WFNG NRW)  

Ihre Ansprechperson

Frau Stephanie Jemmali

stephanie.jemmali@​stadt-wetter.de 02335 840529Adresse | Öffnungszeiten | Details