Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Kaiserstraße 7058300Wetter (Ruhr)
Wencke
Habbes
Standard 2021
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Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag
08:00 - 12:00
- wencke.habbes@stadt-wetter.de
Birgit
Gräfen-Loer
Fachbereichsleitung
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Freitag
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- birgit.graefen-loer@stadt-wetter.de
Patrick
Rohden
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- patrick.rohden@stadt-wetter.de
Joyce
Raftari-Schmidt (Vorzimmer)
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- joyce.raftari-schmidt@stadt-wetter.de
Meinhard
Koczwara
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- meinhard.koczwara@stadt-wetter.de
Nadine
Schmutzler
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Stephanie
Jemmali
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- stephanie.jemmali@stadt-wetter.de
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Diesen erhalten Sie, wenn
- das Einkommen Ihres Haushalts die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
- die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist
Da es im Rahmen der Erstellung eines Wohnberechtigungsscheines einige Ausnahmeregelungen gibt, empfiehlt es sich zunächst den persönlichen Kontakt mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter zu suchen. Diese stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 20,00 €
Einkommenserklärungen für den Haushaltsvorstand bzw. von dessen Angehörigen. Diese können sein:
· Arbeitslosengeldbescheid
· Nachweis über die Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsvertrag
· Gewinn- und Verlustrechnung sowie den letzten Steuerbescheid bei Selbständigen
· aktueller Rentenbescheid
· Schulbescheinigung
· Schwerbehindertenausweis
· Sozialhilfebescheid
· Nachweis über Krankengeld
· BaföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung
Weitere Unterlagen, die erforderlich sind, teilen Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter mit.
· Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
· Wohnungsbindungsgesetz (WoBindg)
· Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz
· Einkommensprüferlass
· Einkommensteuergesetz Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW)