Anliegen A-Z
Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Diesen erhalten Sie, wenn
· das Einkommen Ihres Haushalts die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschreitet
· die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist
Da es im Rahmen der Erstellung eines Wohnberechtigungsscheines einige Ausnahmeregelungen gibt, empfiehlt es sich zunächst den persönlichen Kontakt mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter zu suchen. Diese stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 15,00 €
Einkommenserklärungen für den Haushaltsvorstand bzw. von dessen Angehörigen. Diese können sein:
· Arbeitslosengeldbescheid
· Nachweis über die Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsvertrag
· Gewinn- und Verlustrechnung sowie den letzten Steuerbescheid bei Selbständigen
· aktueller Rentenbescheid
· Schulbescheinigung
· Schwerbehindertenausweis
· Sozialhilfebescheid
· Nachweis über Krankengeld
· BaföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung
Weitere Unterlagen, die erforderlich sind, teilen Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter mit.
· Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
· Wohnungsbindungsgesetz (WoBindg)
· Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz
· Einkommensprüferlass
· Einkommensteuergesetz Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW)