Heiraten
Die Hochzeit anmelden
Wenn Sie heiraten möchten,
müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden.
In schwerer Sprache heißt das:
Anmeldung zur Eheschließung.
Fragen Sie bitte vorher beim Standes-Amt.
Das Standes-Amt sagt Ihnen dann:
Welche Sachen Sie mitbringen müssen.
Zum Beispiel: eine Geburts-Urkunde.
Sie können zum Standes-Amt hingehen.
Oder Sie können anrufen.
Ehe-Namen aussuchen
Überlegen Sie sich:
Wie möchten Sie nach der Hochzeit heißen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Beide haben den Nachnamen vom Mann.
- Beide haben den Nachnamen von der Frau.
- Jeder behält seinen Nachnamen.
Zum Beispiel:
Herr Rose und Frau Bach möchten heiraten.
Nach der Hochzeit heißen sie:
- Herr und Frau Rose
- Herr und Frau Bach
- Herr Rose und Frau Bach
Sie brauchen sich nicht sofort zu entscheiden.
Sie können auch erst den eigenen Nachnamen behalten.
Und dann später einen gemeinsamen Ehe-Namen aussuchen.
Lebens-Partnerschaft
Das Bürger-Büro
Im Bürger-Büro können Sie viele Dinge erledigen.
Zum Beispiel:
- Personal-Ausweis beantragen.
- Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.
- Park-Ausweis beantragen.
- Anmelden in Wetter, wenn Sie umgezogen sind.
- Gelbe Müll-Säcke abholen.
- Graue Müll-Säcke kaufen.
Für manche Dinge müssen Sie
zu einem anderen Amt gehen.
Das Bürger-Büro sagt Ihnen
zu welchem Amt.
Das Bürger-Büro beantwortet Ihre Fragen.
Die Adressse vom Bürger-Büro
ist: Kaiser-Straße 78
in Wetter (Ruhr).
Das ist im Haus von der Sparkasse.
In der Nähe vom Bahnhof.
Das Bürger-Büro ist geöffnet:
Am Montag von 8 bis 16 Uhr
Am Dienstag von 8 bis 16 Uhr
Am Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Am Donnerstag von 8 bis 13 Uhr
Und von 14 bis 18 Uhr
Am Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
Am Samstag von 9 bis 11 Uhr.
Umziehen
Umziehen nach Wetter
Wenn Sie aus einer anderen Stadt
nach Wetter umziehen,
müssen Sie sich bei der Stadt Wetter anmelden.
Zum Anmelden gehen Sie ins Bürger-Büro.
Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis
oder Reise-Pass mit.
Und Ihren Wohnungsgeber-Bescheid.
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach dem Umzug anmelden.
Wenn Sie ein Auto haben,
müssen Sie auch das Auto anmelden.
Dazu gehen Sie zur Kreis-Verwaltung
in Schwelm oder in Witten.
Wenn Sie vorher schon im Ennepe-Ruhr-Kreis gewohnt haben,
ändert das Bürger-Büro den Fahrzeug-Schein.
Umziehen in Wetter
Wenn Sie in Wetter in eine andere Wohnung umziehen,
müssen Sie sich bei der Stadt Wetter um-melden.
Zum Um-melden gehen Sie ins Bürger-Büro.
Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis
oder Reise-Pass mit.
Und Ihren Wohnungsgeber-Bescheid.
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach dem Umzug um-melden.
Wegziehen aus Wetter
Wenn Sie aus Wetter in eine andere Stadt in Deutschland umziehen,
dann müssen Sie sich nicht bei der Stadt Wetter abmelden.
Sie müssen sich bei der Stadt Wetter abmelden:
- Wenn Sie aus Wetter in ein anderes Land umziehen
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach dem Umzug abmelden.
Zum Abmelden gehen Sie ins Bürger-Büro.
Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis
oder Reise-Pass mit.

Sie können sich auch mit einem Brief abmelden.
Dazu schicken Sie das Abmelde-Formular
an das Bürger-Büro.
Dann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung
in einem Brief.
Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund haben,
dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Darum müssen Sie den Hund
bei der Stadt Wetter anmelden.
Sie melden den Hund beim Ordnungs-Amt an.
Die Adresse ist: Kaiser-Straße 70
in Wetter (Ruhr)
Die Telefon-Nummer ist: 02335 840230
Das Ordnungs-Amt ist geöffnet:
Montags 8-12 Uhr 14-16 Uhr
Dienstags 8-12 Uhr
Mittwochs 8-12 Uhr
Donnerstags 8-12 Uhr 14-17 Uhr
Freitags 8-12 Uhr.
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen,
dann müssen Sie den Hund spätestens
nach 2 Wochen anmelden.
Die Stadt schickt Ihnen dann einen Brief.
In dem Brief steht:
Wie viel Hunde-Steuer Sie bezahlen müssen.
In dem Brief ist auch die Hunde-Marke.
Die Hunde-Marke ist ein kleines Metall-Schild.
Die Hunde-Marke
wird am Halsband vom Hund festgemacht.
Wenn Sie den Hund nicht mehr haben,
müssen Sie den Hund bei der Stadt Wetter abmelden.
Dann müssen Sie die Hunde-Marke zurück geben.
Geburts-Urkunde
Geburt anzeigen
Wenn Sie ein Kind bekommen haben,
dann bescheinigt das Standes-Amt die Geburt von dem Kind.
Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.
Dazu muss das Standes-Amt mehrere Sachen wissen:
- Wann wurde das Kind geboren.
- Wo wurde das Kind geboren.
- Wie heißt das Kind.
Das nennt man: Geburts-Anzeige.
Wenn das Kind im Krankenhaus geboren ist, dann
macht das Krankenhaus die Geburts-Anzeige.
Das Krankenhaus sagt Ihnen,
was Sie machen müssen.
Namen für das Kind aussuchen
Geburts-Urkunde beantragen
Sterbe-Urkunde
Die Todes-Anzeige machen Sie beim Standes-Amt.
Dazu müssen Sie diese Sachen mitbringen:
- Totenschein vom Arzt
- Geburts-Urkunde von dem Menschen
- Wenn der Mensch verheiratet war: die
Heirats-Urkunde von dem Menschen. - Wenn der Mensch geschieden war: das
Scheidungs-Urteil. - Wenn der Mensch verwitwet war: die
Sterbe-Urkunde vom verstorbenen
Ehepartner.
Sie müssen die Todes-Anzeige am Tag nach dem Tod machen.
Wenn der nächste Tag ein Samstag oder Sonntag ist, dann
machen Sie die Todes-Anzeige am Montag.
Sterbe-Urkunde beantragen
Der Text in Leichter Sprache ist von Annika Nietzio
vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein.
Johanna Falentin, Anke Gerichhausen, Joachim Hecker, Andrea Hollender,
Nicole Krause und Sascha Niemann von der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen
Stiftung Volmarstein
haben den Text in Leichter Sprache geprüft.
Die Bilder sind von © Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen 2013.
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