Heiraten

Wenn Sie heiraten möchten,

gehen Sie zum Standes-Amt. 

Die Adresse ist:

Kaiser-Straße 170

in Wetter (Ruhr)

Die Telefon-Nummer ist: 02335 840228.


Das Standes-Amt ist geöffnet:

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Und am Montag von 14 bis 16 Uhr.

Und am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.


Die Hochzeit anmelden

Wenn Sie heiraten möchten,

müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden.

In schwerer Sprache heißt das:

Anmeldung zur Eheschließung.


Fragen Sie bitte vorher beim Standes-Amt.

Das Standes-Amt sagt Ihnen dann:

Welche Sachen Sie mitbringen müssen.

Zum Beispiel: eine Geburts-Urkunde.


Sie können zum Standes-Amt hingehen.

Oder Sie können anrufen.


Ehe-Namen aussuchen

Überlegen Sie sich:

Wie möchten Sie nach der Hochzeit heißen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Beide haben den Nachnamen vom Mann.

  • Beide haben den Nachnamen von der Frau.

  • Jeder behält seinen Nachnamen.


Zum Beispiel:

Herr Rose und Frau Bach möchten heiraten.

Nach der Hochzeit heißen sie:

  • Herr und Frau Rose

  • Herr und Frau Bach

  • Herr Rose und Frau Bach

Sie brauchen sich nicht sofort zu entscheiden.

Sie können auch erst den eigenen Nachnamen behalten.

Und dann später einen gemeinsamen Ehe-Namen aussuchen.


Lebens-Partnerschaft

Ein Mann kann einen anderen Mann heiraten.

Eine Frau kann eine andere Frau heiraten.

Das nennt man: Lebens-Partnerschaft.


Das Standes-Amt ist auch

für Lebens-Partnerschaften zuständig.


Das Bürger-Büro

Im Bürger-Büro können Sie viele Dinge erledigen.

Zum Beispiel:

  • Personal-Ausweis beantragen.

  • Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.

  • Park-Ausweis beantragen.

  • Anmelden in Wetter, wenn Sie umgezogen sind.

  • Gelbe Müll-Säcke abholen.

  • Graue Müll-Säcke kaufen.


Für manche Dinge müssen Sie

zu einem anderen Amt gehen.

Das Bürger-Büro sagt Ihnen

zu welchem Amt.

Das Bürger-Büro beantwortet Ihre Fragen.


Die Adressse vom Bürger-Büro

ist: Kaiser-Straße 78

in Wetter (Ruhr).


Das ist im Haus von der Sparkasse.

In der Nähe vom Bahnhof.


Das Bürger-Büro ist geöffnet:

Am Montag von 8 bis 16 Uhr

Am Dienstag von 8 bis 16 Uhr

Am Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr

Am Donnerstag von 8 bis 13 Uhr

Und von 14 bis 18 Uhr

Am Freitag von 8 bis 12:30 Uhr

Am Samstag von 9 bis 11 Uhr.
 

Umziehen

Umziehen nach Wetter


Wenn Sie aus einer anderen Stadt

nach Wetter umziehen,

müssen Sie sich bei der Stadt Wetter anmelden.


Zum Anmelden gehen Sie ins Bürger-Büro.

Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis

oder Reise-Pass mit.
 

Und Ihren Wohnungsgeber-Bescheid.

Sie müssen sich spätestens 2 Wochen

nach dem Umzug anmelden.


Wenn Sie ein Auto haben,

müssen Sie auch das Auto anmelden.

Dazu gehen Sie zur Kreis-Verwaltung

in Schwelm oder in Witten.
 

Wenn Sie vorher schon im Ennepe-Ruhr-Kreis gewohnt haben,
 

ändert das Bürger-Büro den Fahrzeug-Schein.
 

Umziehen in Wetter

 

Wenn Sie in Wetter in eine andere Wohnung umziehen,

müssen Sie sich bei der Stadt Wetter um-melden.

Zum Um-melden gehen Sie ins Bürger-Büro.

Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis

oder Reise-Pass mit.
 

Und Ihren Wohnungsgeber-Bescheid.

Sie müssen sich spätestens 2 Wochen

nach dem Umzug um-melden.
 

Wegziehen aus Wetter


Wenn Sie aus Wetter in eine andere Stadt in Deutschland umziehen,

dann müssen Sie sich nicht bei der Stadt Wetter abmelden.


Sie müssen sich bei der Stadt Wetter abmelden:
 

  • Wenn Sie aus Wetter in ein anderes Land umziehen
     

Sie müssen sich spätestens 2 Wochen

nach dem Umzug abmelden.

Zum Abmelden gehen Sie ins Bürger-Büro.

Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis

oder Reise-Pass mit.


Sie können sich auch mit einem Brief abmelden.

Dazu schicken Sie das Abmelde-Formular

an das Bürger-Büro.

Dann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung

in einem Brief.

Hund anmelden


Wenn Sie einen Hund haben,

dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.

Darum müssen Sie den Hund

bei der Stadt Wetter anmelden.


Sie melden den Hund beim Ordnungs-Amt an.

Die Adresse ist: Kaiser-Straße 70

in Wetter (Ruhr)


Die Telefon-Nummer ist: 02335 840230


Das Ordnungs-Amt ist geöffnet:

Montags 8-12 Uhr 14-16 Uhr

Dienstags 8-12 Uhr

Mittwochs 8-12 Uhr

Donnerstags 8-12 Uhr 14-17 Uhr

Freitags 8-12 Uhr.


Wenn Sie sich einen Hund anschaffen,

dann müssen Sie den Hund spätestens

nach 2 Wochen anmelden.

 

Die Stadt schickt Ihnen dann einen Brief.

In dem Brief steht:

Wie viel Hunde-Steuer Sie bezahlen müssen.

In dem Brief ist auch die Hunde-Marke.

Die Hunde-Marke ist ein kleines Metall-Schild.

Die Hunde-Marke

wird am Halsband vom Hund festgemacht.


Wenn Sie den Hund nicht mehr haben,

müssen Sie den Hund bei der Stadt Wetter abmelden.

Dann müssen Sie die Hunde-Marke zurück geben.

Geburts-Urkunde

Geburt anzeigen

 
Wenn Sie ein Kind bekommen haben,

dann bescheinigt das Standes-Amt die Geburt von dem Kind.

Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.


Dazu muss das Standes-Amt mehrere Sachen wissen:

  • Wann wurde das Kind geboren.

  • Wo wurde das Kind geboren.

  • Wie heißt das Kind.

Das nennt man: Geburts-Anzeige.


Wenn das Kind im Krankenhaus geboren ist, dann

macht das Krankenhaus die Geburts-Anzeige.

Das Krankenhaus sagt Ihnen,

was Sie machen müssen.



Wenn das Kind nicht im Krankenhaus geboren ist,

dann macht die Person die Geburts-Anzeige, die

bei der Geburt geholfen hat.


Zum Beispiel:

  • die Hebamme

  • der Arzt oder die Ärztin

  • oder der Vater.

Sie müssen spätestens 1 Woche nach der Geburt

die Geburts-Anzeige machen.


Namen für das Kind aussuchen


Die Eltern suchen den Vornamen für das Kind

aus. Dabei gibt es Regeln:

  • Mädchen bekommen einen weiblichen Vornamen.

  • Jungen bekommen einen männlichen Vornamen.

  • Der Name darf kein Schimpf-Wort sein.

  • Der Name darf kein Waren-Name sein.


Der Nachname für das Kind ist der

Familien-Name von den Eltern.


Wenn die Eltern nicht verheiratet sind,

dann bekommt das Kind den Nachnamen

von der Mutter oder vom Vater.



Wenn die Eltern aus dem Ausland

kommen und keinen deutschen Pass

haben, dann gelten die Regeln

von dem Land, aus dem sie kommen.


Geburts-Urkunde beantragen


Für manche Sachen braucht man eine Geburts-Urkunde.

Zum Beispiel:
 

  • Wenn man einen Personal-Ausweis

    oder einen Kinder-Ausweis beantragen möchte.
     
  • Wenn man heiraten möchte.


Die Geburts-Urkunde können Sie beim Standes-Amt beantragen.

Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass mit.
 

Sterbe-Urkunde

Wenn jemand tot ist,

bescheinigt das Standes-Amt den Tod.

Diese Bescheinigung heißt: Sterbe-Urkunde.


Wenn der Mensch im Krankenhaus gestorben ist,

dann macht das Krankenhaus die Todes-Anzeige.


Wenn der Mensch zu Hause gestorben ist,

dann muss die Familie die Todes-Anzeige machen.



Die Todes-Anzeige machen Sie beim Standes-Amt.

Dazu müssen Sie diese Sachen mitbringen:

  • Totenschein vom Arzt

  • Geburts-Urkunde von dem Menschen

  • Wenn der Mensch verheiratet war: die

    Heirats-Urkunde von dem Menschen.

  • Wenn der Mensch geschieden war: das

    Scheidungs-Urteil.

  • Wenn der Mensch verwitwet war: die

    Sterbe-Urkunde vom verstorbenen

    Ehepartner.


Sie müssen die Todes-Anzeige am Tag nach dem Tod machen.

Wenn der nächste Tag ein Samstag oder Sonntag ist, dann

machen Sie die Todes-Anzeige am Montag.

Sterbe-Urkunde beantragen


Für manche Sachen braucht man eine Sterbe-

Urkunde. Zum Beispiel: 

 

  • Für die Renten-Versicherung.
  • Für die Kranken-Kasse.
     
  • Für die Lebens-Versicherung.


Die Sterbe-Urkunde können Sie beim Standes-Amt beantragen.

Bringen Sie bitte Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass mit.


Der Text in Leichter Sprache ist von Annika Nietzio

vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein.

Johanna Falentin, Anke Gerichhausen, Joachim Hecker, Andrea Hollender,

Nicole Krause und Sascha Niemann von der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen
Stiftung Volmarstein

haben den Text in Leichter Sprache geprüft.

Die Bilder sind von © Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen 2013.

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