Stadt Wetter (Ruhr) setzt alle Elternbeiträge für Januar aus
Die Regelung, die konkret so ausgestaltet ist, dass sich Land und Kommunen die Erstattungskosten hälftig teilen, wird durch einen entsprechenden Ratsbeschluss in der Sitzung am 26. Januar nachvollzogen. Der Beitragserlass wird dadurch umgesetzt, dass anstatt einer Erstattung der bereits erhobenen Januar-Beiträge, die Erhebung der Februar-Beiträge ausgesetzt wird. Eltern, die selbst ihre Beiträge überweisen, werden gebeten, diese im Februar auszusetzen.