EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) sieht vor, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungserbringer europaweit abzubauen, um damit die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit -auch grenzüberschreitend- zu erleichtern.

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet, der bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind, unterstützt.

Einheitlicher Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen