EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) sieht vor, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungserbringer europaweit abzubauen, um damit die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit -auch grenzüberschreitend- zu erleichtern.

Die Stadt Wetter (Ruhr) hat sich mit den übrigen kreisangehörigen Städten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den kreisfreien Städten Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Hagen und Herne zu dem "Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet" mit Sitz in Bochum zusammengeschlossen.

Der "Einheitliche Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet" koordiniert behördenübergreifend Verwaltungsverfahren für Gewerbetreibende, die beabsichtigen, sich mit ihrem Betrieb in der Region anzusiedeln.