Das Bild zeigt diie Lage der Grundstücke, die zu verkaufen sind.

Drei Baugrundstücke im Ortsteil Wetter-Grundschöttel

Auf der ehemaligen Spielplatzfläche „Eilper Höhe“ im Ortsteil Wetter-Grundschöttel sind in Südostlage vier Baugrundstücke für Doppelhaushälften entstanden. Das Baugrundstück Nr. 2 ist für einen Kaufinteressenten reserviert, die Baugrundstücke Nr. 1, 3 und 4 werden aktuell zum Kauf angeboten.

Geschäfte für den täglichen Bedarf sind schnell erreichbar. Kindertageseinrichtungen befinden sich im Ortsteil. Alle Schulformen sind im Stadtgebiet verfügbar.  Der Ortsteil wird durch den ÖPNV versorgt.

Die Doppelhausgrundstücke haben eine Größe zwischen 368 qm und 562 qm und werden direkt durch die Stadt Wetter (Ruhr) ohne Architekten- oder Bauträgerbindung an die zukünftigen Bauherren*innen veräußert. Der Grundstückskaufpreis beträgt 250,00 €/qm.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für die Baugrundstücke nicht mehr zu zahlen. Ein Kanalanschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz wird durch den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) gesondert erhoben und ist zusätzlich zu zahlen.

Kontakt

Ansprechpartnerin Liegenschaften
Karin Schmidt
Tel.: 02335 840 559
E-Mail: karin.schmidt@stadt-wetter.de

Ansprechpartnerin Planung
Birgit Gräfen-Loer (Fachbereichsleiterin Bauwesen)
Tel.: 02335 840 501
E-Mail: birgit.graefen-loer@stadt-wetter.de

Die Errichtung von Doppelhaushälften wird vertraglich vereinbart.

Ein Planungsrechtlicher Vorbescheid aus dem Jahre 2022 zur Errichtung von vier Doppelhaushälften liegt vor.

Die Bebauung richtet sich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nach der umliegenden Bebauung.

Folgende Städtebauliche Vorgaben sind bei den Bauvorhaben zu beachten:

  • Nutzungsart – Wohnen
  • Geschosszahl – II
  • Grundfläche – ca. 150 qm (insgesamt für beide Haushälften)
  • Bauweise – Doppelhausbebauung
  • Dachform – Sattel- oder Pultdach
  • Garagen/Stellplätze – liegen auf dem Straßenniveau und werden von der Straße Eilper Höhe direkt angefahren
  • Trauf- und Firsthöhe – entsprechend der Umgebungsbebauung.

Jede Doppelhauseinheit ist in einheitlicher Traufhöhe, Dachneigung und Dachform sowie mit gleichem Außenwand- und Bedachungsmaterial in gleicher Farbe, Struktur und Format zu errichten. Mit dem Doppelhauspartner ist diesbezüglich und im Hinblick auf eine zeitliche Abstimmung eine einvernehmliche Regelung vorzunehmen.

Die einzelnen Baugrundstücke sind wie folgt belastet:

Baugrundstück Nr. 1 (562 qm groß, Kaufpreis: 140.500,00 €)
Auf dem Baugrundstück verlaufen sowohl ein öffentlicher Kanal als auch eine private Hausanschlussleitung, die erhalten werden müssen.

Der öffentliche Kanal (Schutzstreifen) ist von jeder Bebauung freizuhalten, ausgenommen sind gepflasterte Einfahrten und Zuwegungen. Die konstruktive Ausführung ist vorab mit dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) abzustimmen. Die Überbauung mit einer Garage oder einem Carport ist unzulässig.

Die private Hausanschlussleitung (Schutzstreifen) darf nicht überbaut werden.

Die auf dem Baugrundstück vorhandenen Entwässerungsleitungen sind gegen das Eindringen von Fremdstoffen zu sichern. Drei dauerhaft aufzugebene Leitungen sind -wie im Lageplan dargestellt- bis zum öffentlichen Hauptkanal auf dem Grundstück bzw. bis zur Grundstücksgrenze aufzunehmen und dicht zu verschließen.

Einzelheiten sind mit dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) abzustimmen.

Baugrundstück Nr. 3 (368 qm groß, Kaufpreis: 92.000,00 €)
Auf dem Baugrundstück verläuft eine private Hausanschlussleitung, die erhalten werden muss. Diese private Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden.

Baugrundstück Nr. 4 (395 qm groß, Kaufpreis: 98.750,00 €)
Keine Belastungen

Nach den Grundsätzen der Stadt Wetter (Ruhr) für den Verkauf städtischer Grundstücke zum Zwecke der Errichtung von Familieneigenheimen ist auf geeigneten Flächen ein Passivhaus zu errichten. Alternativ wird auch der Bau von KfW-Effizienzhäusern zugelassen, sofern diese durch den Staat aufgrund von Energievorschriften förderfähig sind.

Die Baugrundstücke werden im gegenwärtigen Zustand veräußert. Im Kaufvertrag werden eine Bebauungsverpflichtung und ein Rückübertragungsrecht für die Stadt Wetter (Ruhr) mit aufgenommen.

Im Kaufpreis nicht enthalten sind insbesondere die Grunderwerbsnebenkosten (Kosten für Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer).


Interessiert?

Dann übersenden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Grundstücksbewerbungsbogen an die Stadt Wetter (Ruhr), Fachdienst Liegenschaften, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr) oder per Mail an: karin.schmidt@stadt-wetter.de als pdf-Datei).
Es gilt das Eingangsdatum bei der Stadt Wetter (Ruhr).
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach den Vergabegrundsätzen der Stadt Wetter (Ruhr) in der zurzeit gültigen Fassung.