Antrag bis 30: Juni: Fördermittel für Denkmäler

Privatpersonen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften sind angesprochen und können für eingetragene Baudenkmäler auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) bis zum 30. Juni 2024 einen Zuschussantrag bei der Stadtverwaltung Wetter (Ruhr) – Untere Denkmalbehörde – stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte (wie beispielsweise Mieter*innen), die eine Zustimmung des/der Eigentümer*in vorlegen können.

Bezuschusst werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes erforderlich sind und deren Ausführung gegenüber Maßnahmen an einem nicht denkmalgeschützten Gebäude Mehrkosten verursachen. Hierzu zählen beispielsweise die Sanierung einer Fachwerkfassade, die Restaurierung von Steinfassaden oder Ornamenten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Auskünfte zum Förderprogramm erteilt Conny Rexhausen telefonisch unter 02335 840514 oder per E-Mail unter conny.rexhausen@stadt-wetter.de.

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