Anlass und Einführung

Die Europäische Union (EU) hat 2002 die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen und damit das Ziel formuliert, alle Menschen in den Mitgliedsstaaten vor schädlichem Lärm zu schützen. Dieses Ziel soll mithilfe von Aktionsplänen erreicht werden.

Entsprechend sind die Kommunen verpflichtet sogenannte Lärmaktionspläne (kurz: LAP) auf Grundlage von Lärmkarten zu erstellen, mit denen ggf. Lärmprobleme erfasst und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten im Bedarfsfall außerdem konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung.

Die ersten Lärmaktionspläne wurden 2008 zunächst einmal nur von den Ballungsräumen und Großstädten erarbeitet und über die Bundesländer an die EU gemeldet. 2014 wurde erstmalig von den meisten anderen Kommunen, wie auch von der Stadt Wetter (Ruhr), ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Seitdem sind diese (etwa) alle fünf Jahre zu aktualisieren bzw. neu aufzustellen. Im Sommer 2024 endete die vierte Runde der Lärmaktionsplanung, in der bis zum 18. Juli 2024 die Lärmaktionspläne erstellt, beschlossen und veröffentlicht sein musste.

 

Kontakt

FD 2/3 – Umwelt und Verkehr
Désirée Hückelheim
Tel.: 02335 840 504
E-Mail: desiree.hueckelheim@stadt-wetter.de

Welcher Lärm wird untersucht?

Untersuchungsgegenstand im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist Umgebungslärm, „dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ (Quelle: Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm).

Dabei geht es konkret um „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie [bestimmten] Geländen für industrielle Tätigkeiten […] ausgeht“ (Artikel 3 a) der o.g. Richtlinie).

Da sich das Eisenbahn-Bundesamt um die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes kümmert, kein Flughafen in unmittelbarer Nähe ist und auch kein Gelände für industrielle Tätigkeit nach Definition der Richtlinie vorliegt, geht es im LAP der Stadt Wetter (Ruhr) ausschließlich um den von Hauptverkehrsstraßen ausgehenden Umgebungslärm.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es also nicht um den – sicherlich auch häufig als störend empfundenen – Alltagslärm in der Nachbarschaft (z. B. Laubbläser, Baustellenaktivität, laute Musik, uvm.) (siehe hierzu auch Artikel 2 Absatz 2 der o.g. Richtlinie).

In seiner Sitzung am 02.07.2024 hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) den Lärmaktionsplan der Stadt Wetter (Ruhr) 2024 beschlossen. 

Zur Maßnahme 1 (Geschwindigkeitsreduzierung) hat sich am 5. Juli 2024 mit der 56. Änderung der StVO die Möglichkeit ergeben, die zwei zur Lärmminderung geplanten Tempo-30-Strecken in Grundschöttel miteinander zu verbinden. Auch dies ist vorbehaltlich der weiteren Anhörung zu sehen.

Darüber hinaus fördert die Stadt Wetter (Ruhr) die (geräuschärmere) Elektromobilität insb. mit Hilfe von öffentlichen Ladesäulen im Stadtgebiet.

Wichtig:
Für Haus- und Wohnungseigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte besteht die Möglichkeit, Anträge bei Straßen.NRW zu stellen und sich bei Berechtigung die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern / Schalldämmlüftern mit bis zu 75 % erstatten zu lassen.

Jede*r Straßenlärmbelastete kann einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines*ihres Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten:

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
RNL Südwestfalen/Außenstelle Hagen
Rheinstraße 8
58097 Hagen

Für Lärmschutz an Autobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Eigentümer*innen können ihren formlosen Antrag auf passiven Lärmschutz (bspw. Lärmschutzfenster) an folgende Stelle senden:

Die Autobahn GmbH des Bundes
– Niederlassung Westfalen –
Lilienthalstraße 5
59065 Hamm
Mail: kommunikation.westfalen@autobahn.de

Ausgangslage und Erstellungsprozess
Die Stadt Wetter (Ruhr) musste im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2024 einen der aktuellen Lärmsituation entsprechenden Aktionsplan erstellen.
In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmkarten für Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Kfz-Belastung von 8.200 Kfz/Tag außerhalb der Ballungsräume und stellt diese im Umgebungslärmportal zur Verfügung. Diese Lärmkartierung ist die Grundlage der weiteren Planerstellung. Sie wurde für die 4. Runde 2023 veröffentlicht und kann nach wie vor online eingesehen werden.

Die Verwaltung der Stadt Wetter (Ruhr) hat die Lärmkartierungsdaten ausgewertet, die Belastungssituation der Bevölkerung beurteilt und Maßnahmen entwickelt, um den Lärm möglichst wirksam zu reduzieren.

1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichte allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wetter (Ruhr), sich in die Planaufstellung einzubringen und Lärmbelastungen durch Straßenverkehr sowie Maßnahmenvorschläge zur Senkung des Umgebungslärms von Hauptverkehrsstraßen zu melden. Die entsprechenden Meldungen zur Lärmkartierung wurden vom 10.08.2023 bis zum 21.09.2023 über das Portal Beteiligung NRW gesammelt. Die analoge Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Stellungnahme, die im Rathaus II gegeben war, wurde nicht genutzt.

Alle eingegangenen Rückmeldungen wurden verwaltungsseitig ausgewertet. Sie sind teilweise in den im Anschluss an die Auswertung erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.

 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 02.04.2024 bis zum 14.05.2024 über das Portal Beteiligung NRW sowie analog zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stellung nehmen. Alle – erneut ausschließlich online – eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung ausgewertet und zum Teil bei der Finalisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. 

Hier finden Sie die Fortschreibung 2018 des Lärmaktionsplans der Stadt Wetter (Ruhr).

Bitte beachten Sie, dass die Zahlen und Belastungswerte der Runden zwei und drei nicht mit den Werten im aktuellen Lärmaktionsplan vergleichbar sind, da sich seitens der EU Vorgaben zur Berechnungsgrundlage und -methodik verändert haben.

 

Hier finden Sie den Lärmaktionsplan der Stadt Wetter (Ruhr) 2014.

Beachten Sie bitte, dass die Zahlen und Belastungswerte der Runden zwei und drei nicht mit den Werten im aktuellen LAP vergleichbar sind, da sich seitens der EU Vorgaben zur Berechnungsgrundlage und -methodik verändert haben.

Hier finden Sie Informationen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes:
Lärmaktionsplanung (laermaktionsplanung-schiene.de)

Außerdem gibt es eine Internetseite speziell zum Thema Lärmsanierung: https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html

Auf dieser Seite können Sie sich neben allgemeinen Informationen zur Lärmsanierung auch alle in Planung und im Bau befindlichen Lärmsanierungsmaßnahmen in einer interaktiven Karte anzeigen lassen: https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html