Das Objekt ist mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Gebäude mit teilausgebautem Dachgeschoss bebaut. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde bereits 1905 als Kindergarten konzipiert. Bis zuletzt war das Erdgeschoss und Teilflächen des Obergeschosses an den Betreiber einer Kindertagesstätte (Mietfläche ca. 270 m², 35 Plätze für über 3-Jährige) vermietet. Eine im OG/DG befindliche ehemalige Hausmeisterwohnung (ca. 87 m²) ist ebenfalls vorhanden. Die Mietflächen werden als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche angegeben. Auf dem Grundstück befinden sich zudem zwei Garagen. Der Garten wurde als Freispielfläche genutzt. Das Grundstück inkl. Gebäude wird wie es steht und liegt verkauft.
Für eine Nachnutzung, egal welcher Art, sind voraussichtlich Kosten für die Sanierung und bauliche Anpassungen u.a. unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu kalkulieren. Für eine vom Bestand abweichende Nutzung und genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen ist vor Ausführung eine Baugenehmigung beim Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Wetter (Ruhr) zu erwirken. Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten und erlaubnisbedürftige Maßnahmen gem. DSchG erst nach Vorliegen einer vorher zu beantragenden denkmalrechtlichen Erlaubnis auszuführen (Antrag bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Wetter). Ein Abriss des Gebäudes ist ausgeschlossen.

Grundstücksgröße: 872 m²
Wohn-/ Nutzfläche: 357 m²

Lage:
Wetter (Ruhr), mit 27.550 Einwohnern (Stand 31.12.2022), liegt im südöstlichen Ruhrgebiet, angrenzend an die Stadt Hagen. Die dem Ennepe-Ruhr-Kreis angehörige Gemeinde wird aus fünf Stadtteilen gebildet. Das Stadtbild wird durch die landschaftlich reizvolle Lage an der Ruhr mit dem Harkortsee und einen großen Grünflächenanteil geprägt. Wetter (Ruhr) ist durch einen eigenen Bahnhof, die südlich verlaufende A1 mit den Anschlussstellen Wetter-Volmarstein und Hagen-West und die nördlich verlaufende A 44 mit der Anschlussstelle Witten-Zentrum gut an das überregionale Verkehrsnetz angebunden.
Das Objekt liegt in fußläufiger Entfernung der Innenstadt im schönen Stadtteil Alt-Wetter in der Bismarckstraße 5, 58300 Wetter (Ruhr), angrenzend an das Jobcenter und mit fußläufi-ger Erreichbarkeit zum Harkortsee. Die umgebende Bebauung besteht aus bis zu zweige-schossigen Wohnhäusern. Nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Wetter (Ruhr) handelt es sich um eine Wohnbaufläche.
Eine Bushaltestelle ist ca. 200m entfernt an der Königstraße vorhanden, die Entfernung zum Bahnhof Wetter beträgt ca. 1 km. Die nächstgelegene Autobahnauffahrt, die Anschlussstelle Hagen-West an die A1, ist ca. 8 km entfernt. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind entlang der Königstraße fußläufig erreichbar. Der nächstgelegene größere Nahversorger (Kaufland) liegt in einer Entfernung von 700 m.
Die ruhige in einem Wohngebiet unweit der Innenstadt von Wetter aber auch in Nachbar-schaft zu öffentlichen Einrichtungen und dem Jobcenter ist als gute bis mittlere Wohn- Bürolage einzustufen.

Kaufpreis:
(Das Grundstück wird mit aufstehendem Gebäude gegen Mindestgebot in Höhe von 475.000,00 € unter zusätzlicher Wertung des Nutzungskonzeptes angeboten.)

Das Grundstück inkl. Gebäude wird gegen Gebot veräußert.
Es wird ein Kaufpreis von mindestens 475.000 € unter zusätzlicher Wertung des Nutzungs-konzeptes erwartet.
Im Kaufpreis nicht enthalten sind insbesondere die Grunderwerbsnebenkosten (Kosten für Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer).
Das Grundstück wird in gegenwärtigem Zustand veräußert.

Auf die Anlage „Allgemeine Hinweise“ wird hingewiesen.
Ein Wertgutachten vom 22.05.2023 liegt vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.

Interessiert?

Kaufangebote werden in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum 27.01.2025, 12.00 Uhr, an die Stadt Wetter (Ruhr), Zentrale Vergabestelle -ZVS-, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr), erbeten.
Mit dem Angebot ist die Aussage über die geplante Nutzung mit Konzept vorzulegen. Das Kaufangebot soll neben dem Konzept auch Informationen zum Wohnungstypenangebot so-wie zur Zielgruppe enthalten. Weiter sind auch Investor und Betreiber zu benennen. Ebenso ist eine Zeitplanung erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartner Liegenschaften
Patrick Rohden
Tel. 02335/840 535
Fax 02335/840 20 535
E-Mail: patrick.rohden@stadt-wetter.de

Liegenschaftsmanagement Kaiserstraße 70,
58300 Wetter (Ruhr)

Anlagen zum Download

Auf der ehemaligen Spielplatzfläche „Eilper Höhe“ im Ortsteil Wetter-Grundschöttel sind in Südostlage vier Baugrundstücke für Doppelhaushälften entstanden. Das Baugrundstück Nr. 2 ist für einen Kaufinteressenten reserviert, die Baugrundstücke Nr. 1, 3 und 4 werden aktuell zum Kauf angeboten.

Geschäfte für den täglichen Bedarf sind schnell erreichbar. Kindertageseinrichtungen befinden sich im Ortsteil. Alle Schulformen sind im Stadtgebiet verfügbar.  Der Ortsteil wird durch den ÖPNV versorgt.

Die Doppelhausgrundstücke haben eine Größe zwischen 368 qm und 562 qm und werden direkt durch die Stadt Wetter (Ruhr) ohne Architekten- oder Bauträgerbindung an die zukünftigen Bauherren*innen veräußert. Der Grundstückskaufpreis beträgt 250,00 €/qm.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für die Baugrundstücke nicht mehr zu zahlen. Ein Kanalanschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz wird durch den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) gesondert erhoben und ist zusätzlich zu zahlen.

Die Errichtung von Doppelhaushälften wird vertraglich vereinbart.

Ein Planungsrechtlicher Vorbescheid aus dem Jahre 2022 zur Errichtung von vier Doppelhaushälften liegt vor.

Die Bebauung richtet sich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nach der umliegenden Bebauung.

Folgende Städtebauliche Vorgaben sind bei den Bauvorhaben zu beachten:

  • Nutzungsart – Wohnen
  • Geschosszahl – II
  • Grundfläche – ca. 150 qm (insgesamt für beide Haushälften)
  • Bauweise – Doppelhausbebauung
  • Dachform – Sattel- oder Pultdach
  • Garagen/Stellplätze – liegen auf dem Straßenniveau und werden von der Straße Eilper Höhe direkt angefahren
  • Trauf- und Firsthöhe – entsprechend der Umgebungsbebauung.

Jede Doppelhauseinheit ist in einheitlicher Traufhöhe, Dachneigung und Dachform sowie mit gleichem Außenwand- und Bedachungsmaterial in gleicher Farbe, Struktur und Format zu errichten. Mit dem Doppelhauspartner ist diesbezüglich und im Hinblick auf eine zeitliche Abstimmung eine einvernehmliche Regelung vorzunehmen.

Die einzelnen Baugrundstücke sind wie folgt belastet:

Baugrundstück Nr. 1 (562 qm groß, Kaufpreis: 140.500,00 €)
Auf dem Baugrundstück verlaufen sowohl ein öffentlicher Kanal als auch eine private Hausanschlussleitung, die erhalten werden müssen.

Der öffentliche Kanal (Schutzstreifen) ist von jeder Bebauung freizuhalten, ausgenommen sind gepflasterte Einfahrten und Zuwegungen. Die konstruktive Ausführung ist vorab mit dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) abzustimmen. Die Überbauung mit einer Garage oder einem Carport ist unzulässig.

Die private Hausanschlussleitung (Schutzstreifen) darf nicht überbaut werden.

Die auf dem Baugrundstück vorhandenen Entwässerungsleitungen sind gegen das Eindringen von Fremdstoffen zu sichern. Drei dauerhaft aufzugebene Leitungen sind -wie im Lageplan dargestellt- bis zum öffentlichen Hauptkanal auf dem Grundstück bzw. bis zur Grundstücksgrenze aufzunehmen und dicht zu verschließen.

Einzelheiten sind mit dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) abzustimmen.

Baugrundstück Nr. 3 (368 qm groß, Kaufpreis: 92.000,00 €)
Auf dem Baugrundstück verläuft eine private Hausanschlussleitung, die erhalten werden muss. Diese private Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden.

Baugrundstück Nr. 4 (395 qm groß, Kaufpreis: 98.750,00 €)
Keine Belastungen

Nach den Grundsätzen der Stadt Wetter (Ruhr) für den Verkauf städtischer Grundstücke zum Zwecke der Errichtung von Familieneigenheimen ist auf geeigneten Flächen ein Passivhaus zu errichten. Alternativ wird auch der Bau von KfW-Effizienzhäusern zugelassen, sofern diese durch den Staat aufgrund von Energievorschriften förderfähig sind.

Die Baugrundstücke werden im gegenwärtigen Zustand veräußert. Im Kaufvertrag werden eine Bebauungsverpflichtung und ein Rückübertragungsrecht für die Stadt Wetter (Ruhr) mit aufgenommen.

Im Kaufpreis nicht enthalten sind insbesondere die Grunderwerbsnebenkosten (Kosten für Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer).

Interessiert?

Dann übersenden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Grundstücksbewerbungsbogen an die Stadt Wetter (Ruhr), Fachdienst Liegenschaften, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr) oder per Mail an: karin.schmidt@stadt-wetter.de als pdf-Datei).
Es gilt das Eingangsdatum bei der Stadt Wetter (Ruhr).
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach den Vergabegrundsätzen der Stadt Wetter (Ruhr) in der zurzeit gültigen Fassung.

Kontakt

Ansprechpartnerin Liegenschaften
Karin Schmidt
Tel.: 02335 840 559
E-Mail: karin.schmidt@stadt-wetter.de

Ansprechpartnerin Planung
Birgit Gräfen-Loer (Fachbereichsleiterin Bauwesen)
Tel.: 02335 840 501
E-Mail: birgit.graefen-loer@stadt-wetter.de

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