Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für Wohnungseigentum gezahlt.
Für Wohngeld als Mietzuschuss sind Personen berechtigt, die:
- Mieter*in einer Wohnung
- Untermieter*in einer Wohnung
- Mietähnliche Nutzungsberechtigte sind,
insbesondere
Inhaber*in eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, eines dinglichen Wohnrechts-, Eigentümer*in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen-,
Bewohner*in eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder
und die diesen Wohnraum selbst nutzen.
Kontakt
Wohngeldstelle
Bahnhofstr. 10 (Eingang Bürgerbüro)
Tel. 02335 840725
E-Mail: wohngeldstelle@stadt-wetter.de
Für Wohngeld als Lastenzuschuss sind Personen berechtigt, die:
- Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Hauses oder
- Erbbauberechtigte sind
- ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) zum 1. Werktag des Monats auf Ihr Konto.
Ansprechpersonen
Oidad Oualaasri
FD 1/1 – Bürgerdienste und öffentliche OrdnungWohngeldKategorien: Wohngeld
Aktualisiert vor 8 Monaten.