Balkonkraftwerk: Förderung geht in dritte Runde

Gemäß der Verbraucherzentrale NRW werden darunter Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Mai in Kraft und läuft vorerst bis Ende des Jahres. Anträge können ab dem 1. Mai laufend über das Online-Service-Portal der Stadt Wetter (Ruhr) gestellt werden: Balkonsolaranlagen – kommunale Förderung | Stadt Wetter (Ruhr) – Online-Service-Portal

Je Haus/Wohneinheit und Antragssteller*in wird nur ein Gerät gefördert. Die Fördersumme beträgt 100 Euro je Wohneinheit. Die Förderung war bereits 2023 und 2024 ein Erfolg. „Der Fördertopf wurde in den vergangenen beiden Jahren jeweils voll ausgeschöpft, insgesamt konnten wir 80 Anlagen fördern“, berichtet Klimaschutzmanager Niklas Kuhr. Für 2025 sind insgesamt 3.000 Euro im Topf. Auch Zahlen des Energieversorgers AVU bestätigen den Boom der Balkon-Solaranlagen. Stand April 2025 sind in Wetter (Ruhr) 387 solcher Anlagen registriert. Im April 2023 waren es noch 34.

„Es freut uns, dass wir als Stadtverwaltung mit der Förderung von Stecker-Solaranlagen einen kleinen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung im Stadtgebiet leisten können. Die Zahlen bestätigen, dass die Bürgerinnen und Bürger hier gewillt sind, etwas für den Klimaschutz zu tun“, so Bürgermeister Frank Hasenberg.

Klimaschutzmanager Niklas Kuhr weist darauf hin, vor Antragsstellung bitte die Förderrichtlinie genau zu lesen und sich über Voraussetzungen und Ablauf zu informieren.

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