Förderung von Haus- und Hofflächen

Das städtische Haus- und Hofflächenprogramm bietet im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ Eigentümer*innen im Umbaugebiet Innenstadt Alt-Wetter und angrenzende Bereiche bis Ende 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 9.000 Euro zur Umsetzung einer neuen Fassadengestaltung an. Das Haus- und Hofflächenprogramm war bereits in den letzten Jahren sehr erfolgreich, wie man in der Innenstadt an vielen Hausfassaden sehen kann, die mit Zuschüssen aus dem Förderprogramm unterstützt wurden. Das Programm hat zum Ziel, das Erscheinungsbild der Innenstadt von Alt-Wetter weiter aufzuwerten und Investitionen privater Immobilien- und Grundstückeigentümer zu unterstützen.

„Förderungswürdig sind zudem Maßnahmen, die einen mikroklimatischen Mehrwert haben“, erläutert Nadine Schmutzler, städtische Fachdienstleiterin Stadtentwicklung. „Das kann beispielsweise eine größere Entsiegelungsmaßnahme einer Hoffläche sein, die nun begrünt wird.“ Voraussetzung der Förderung ist, dass diese Hoffläche öffentlich einsehbar ist.

Anna Katharina Göb und Christian Wlost von „postwelters partner Architekten & Stadtplaner“ stehen als Quartiersarchitekten allen Interessierten zur Verfügung. Private Eigentümer können sich bei den beiden Architekten umfassend und kostenlos zu den Maßnahmen an den Gebäudefassaden aber auch energetischen Verbesserungsmöglichkeiten sowie einer möglichen Hofflächengestaltung beraten lassen und eine entsprechende Antragstellung abstimmen. „Jede*r kann etwas zum Klimaschutz beitragen, auch auf privaten Flächen. Damit tragen die Eigentümer*innen natürlich auch zur nachhaltigen Entwicklung eines Quartiers bei, in dem sich die Menschen wohl fühlen und dort gerne leben.“

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

–     Maßnahmen der Neu-/Umgestaltung an dem öffentlichen Raum zugewandten Gebäudefassaden (z.B. Anstrich, Ausbesserungs- und Putzarbeiten, künstlerische Gestaltung von Fassaden und Brandwänden)

–    Maßnahmen zur Neu-/Umgestaltung von stark versiegelten Hofflächen (z.B. vorbereitende Maßnahmen wie Abbruch von Nebenanlagen, Entsiegelung und gestalterische Maßnahmen, Öffnung für Bewohner)

Art und Höhe der Förderung:

–     Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

–     Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche.

–     Pro Maßnahme liegt die Höchstfördergrenze bei 9.000 Euro

Das sind die Förderbedingungen:

–     Das Objekt muss innerhalb des Stadtumbaugebietes „Innenstadt Alt- Wetter“ liegen.

–      Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.

–      Der Maßnahme stehen keine planungs-, bauordnungs- und denkmalrechtlichen Belange entgegen.

–      Das Objekt muss mindestens zehn Jahre alt sein.

Kontakt:

Quartiersarchitekten Post und Welters

Anna Katharina Göb
Tel.: 0231 47734860
E-Mail: info@post-welters.de

Christian Wlost
Tel.: 0231 47734860
E-Mail: info@post-welters.de

Fachdienst Stadtentwicklung
Alexander Sklorz
Tel.:02335 840 5552
E-Mail: alexander.sklorz@stadt-wetter.de

Bild: Die Quartiersarchitekten Anna Katharina Göb (2.v.li.) und Christian Wlost (2.v.re.) mit Nadine Schmutzler und Alexander Sklorz vom städtischen Fachdienst Stadtentwicklung. Im Hintergrund das Haus Kaiserstraße 71, dessen Fassadengestaltung aus dem Haus- und Hofflächenprogramm gefördert wurde. Foto: Stadt Wetter (Ruhr)

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