Parkerlaubnis Bahnhofsparkhaus 1.1

Ihre Daten


Fahrzeugdaten


Gültigkeitszeitraum

Die Berechtigung zur Nutzung der Parkerlaubnis besteht nur während der Fahrschein/Abonnement Gültigkeit, maximal jedoch für ein Jahr.


Bitte reduzieren Sie den Gültigkeitszeitraum, maximal wird ein Gültigskeitzeitraum von 366 Tagen genehmigt.

Einzureichende Unterlagen


Zustellung des Parkausweises

Bitte treffen Sie hier eine Auswahl, wie Ihnen der Parkausweis zugestellt werden soll. Insbesondere die Abholstation am Rathaus II, Kaiserstr. 70 ermöglicht Ihnen einen schnellen und sicheren Zugriff ohne Terminabsprache oder Wartezeit.


Zusammenfassung

Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.


Anrede

Vorname

Straße, Hausnummer

Telefon

Nachname

Plz., Ort

E-Mail

Antragszeitraum

Die Parkberechtigung ist beantragt mit dem Gültigkeitszeitraum vom bis zum .

Fahrzeug

Die Parkberechtigung soll für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ausgestellt werden.

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung .

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung .

Fahrzeug 1

Die Parkberechtigung soll für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ausgestellt werden.

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung "".

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung "".

Fahrzeug 2

Darüberhinausgehend soll eine Parkberechtigung für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ausgestellt werden.

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung "".

Der/Die Fahrzeughalter*in weicht von dem/der Antragsteller*in ab, es besteht folgende Beziehung "".

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:

  • Fahrschein des öffentlichen Personennahverkehrs oder Fahrschein der Deutschen Bahn AG
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen

Zustellung des Parkausweises:

Sie haben sich für eine Abholung im Bürgerbüro entschieden. Der Parkausweis ist bei erfolgreicher Prüfung des Antrages, drei Werktage nach der Einreichung, zu den Servicezeiten des Bürgerbüros (außer samstags) abholbereit.

Sie haben sich für eine Abholung an der Rathaus-Abholstation entschieden. Wir benachrichtigen Sie über die E-Mail-Adresse "", sobald der Parkausweis abholbereit ist.

Sie haben sich für eine Abholung an der Rathaus-Abholstation entschieden. Wir benachrichtigen Sie über die E-Mail-Adresse "", sobald der Parkausweis abholbereit ist.

Unterschreiben Sie hier