Am 14. September 2025 findet in Wetter die Wahlen zum Rat der Stadt Wetter (Ruhr), die Wahl zum/r Bürgermeister*in, des Kreistages, des Landrates/der Landrätin und die Vertreter*innen des Regionalparlaments Ruhr (RVR) statt.
Bei der Kommunalwahl können auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Das Briefwahlbüro in Wetter (Ruhr) ist ab dem 18. August 2025, geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie unten.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns sind.
Sie können bis spätestens Sonntag, 14. September, 18 Uhr, den Brief in den Hausbriefkasten am Rathaus I (Kaiserstr. 170) einwerfen.

Datenschutzhinweise zur Wahl

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Das Briefwahlbüro ist ab dem 18. August 2025 geöffnet.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr

Am letzten Freitag vor der Wahl (12. September) hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchte.

Am besten online über den Web-Wahlschein.
Der Web-Wahlschein steht zur Verfügung, sobald das Wählerverzeichnis erstellt und die Wahlbenachrichtigungen versandt wurden.

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem xx.xx.xxxx gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 10. September 2025 um 12 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (12. September 2025) bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens ab Anfang August 2025 zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (10. September) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.

Infos für Unionsbürger*innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Kommunalwahl teilnehmen.

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Kreiswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Wahlhelfer*innen gesucht

Wer am Wahltag im Wahllokal mithelfen möchte, kann sich gerne beim Wahlamt melden (Kontakt rechts). Gesucht werden interessierte Bürger*innen, die aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen möchten. Voraussetzung: Die*der Helfer*in muss selbst wahlberechtigt sein. Als kleines Dankeschön für das Engagement wird ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt.

Kontakt Wahlamt

wahlamt@stadt-wetter.de

Karsten Borutta 02335 840132
Marietta Elsche Fachdienstleitung 02335 840432