Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen, den sogenannten Privatklagesachen, müssen sich die streitenden Parteien zunächst an das Schiedsamt wenden, ehe ein Gericht aufgesucht werden kann. Privatklagesachen sind solche Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Ist das nicht der Fall, können die streitenden Parteien sich des Privatklageweges bedienen, allerdings müssen sie zuvor versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, z. B. mithilfe einer Schiedsperson.

Das Amt der Schiedspersonen wird ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung ausgeführt. Die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Aus den Bewerbungen wählt der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren.

Über das Online-Formular können Sie sich auf das Ehrenamt der Schiedsperson bewerben.

Online-Formular
Tätigen Sie Ihre Eingaben einfach am digitalen Endgerät, laden Sie mögliche Anlagen hoch und senden das Formular online direkt zur Fachabteilung.

  • Vollendung des 25. Lebensjahres, aber nicht älter als 75 Jahre
  • Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk oder zumindest in Wetter (Ruhr)
  • nicht unter Betreuung stehen
  • Berechtigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Beate Smettana
BMB 1 – Politik, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt
Kaiserstr. 170
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335 840105
E-Mail: beate.smettana@stadt-wetter.de

Keine.

Bewerbungsfrist: 15. April 2025

Keine.