Sprechstunde zur Betreuung

Bürger*innen und ehrenamtliche Betreuer*innen, die mehr über rechtliche Betreuungen und Vorsorgevollmachten erfahren möchten, müssen vorab einen Termin vereinbaren. „Auf diese Weise kann im Vorfeld kurz besprochen werden, um welches Thema es gehen wird und ob unter Umständen Unterlagen mitzubringen sind“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Erreichbar ist Matthias Finger unter der Telefonnummer 02336/93 2456 oder M.Finger@en-kreis.de.

Das Gespräch mit den Fachleuten der Kreisverwaltung kann sich lohnen. Denn: Krankheit, Unfall, Alter oder auch eine seelische Krise bergen das Risiko, seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können. In dieser Situation darf eine andere Person für den Betroffenen nur dann rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, wenn sie eine Vollmacht vorlegt oder als Betreuer bestellt ist.

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