Das Sport- und Freizeitbad wird im Jahr von rund 90.000 Badegästen genutzt. Schwimmer*innen stehen fünf 25-Meter-Bahnen zur Verfügung, außerdem gibt es ein Nichtschwimmer- und ein “Babybecken”. Zudem verfügt das Bad über einen 1-Meter- und einen 3-Meter-Sprungturm.

Standort
Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 30

Kontakt
Tel. 02335 66043

 Öffnungszeiten

montagsgeschlossen (Übungsstunden der Vereine)
dienstags07:00 Uhr – 21:00 Uhr (Warmbadetag)
mittwochs07:00 Uhr – 21:00 Uhr
donnerstags  07:00 Uhr – 18:00 Uhr (ab 18:00 Uhr Vereine)
freitags07:00 Uhr – 21:00 Uhr
samstags08:00 Uhr – 15:00 Uhr
sonntags08:00 Uhr – 15:00 Uhr

Öffnungszeiten Sauna

montagsgeschlossen
dienstags*09:00 Uhr – 21:00 Uhr
mittwochs09:00 Uhr – 21:00 Uhr
donnerstags*09:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags15:00 Uhr – 21:00 Uhr
freitags15:00 Uhr – 21:00 Uhr
samstags09:00 Uhr – 15:00 Uhr
sonntags09:00 Uhr – 15:00 Uhr


Das Bad und die Sauna bleiben an allen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. geschlossen.

*Damensauna
Kassenschluss ist jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Der Schwimm-/Saunabereich kann bis eine halbe Stunde vor Schließung genutzt werden.

Eintrittspreise

Einzeleintritt Erwachsene4,00 €
Einzeleintritt Ermäßigt**2,50 €
10er-Karte Erwachsene35,00 €*
10er-Karte Ermäßigt**20,00 €*
50er-Karte Erwachsene125,00 €*
50er-Karte Ermäßigt**75,00 €*
50er-Karte Familie75,00 €*
100er-Karte Erwachsene175,00 €*
100er-Karte Ermäßigt**100,00 €*
100er-Karte Familie100,00 €*
Einzeleintritt Sauna9,00 €
10er-Karte Sauna80,00 €

*Für die Transponderkarte sind 15 € als Pfand zu hinterlegen.
** Ermäßigt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schülerinnen im Schulsystem, Studenteninnen und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Inhaberinnen der Ehrenamtskarte, Inhaberinnen der Jugendleiterinnen-Card (Juleica), Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, im Bundesfreiwilligendienst engagierte Personen sowie Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises, Schwerbehinderte (ab 80 % GdB) bei Vorlage eines amtlichen Ausweises, Arbeitslose und Empfängerinnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB II und SGB XII). Liegen mehrere Gründe für eine Ermäßigung vor, so wird diese nur aus einem Anlass gewährt.
***Freien Eintritt in das Hallenbad haben
a) Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bei Vorlage eines entsprechenden
Ausweises,
b) Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson,
c) Mitglieder der einheimischen Schwimmvereine und der DLRG Wetter bei
festgelegten Trainingszeiten,
d) einheimische Schulklassen mit Begleiter*innen während der offiziellen Sportstunden.

Besondere Angebote

  • Warmwasserbadetag immer dienstags (7 bis 21 Uhr)
  • Barrierefreier Zugang und Umkleide
  • Hebelift für Rollstuhlfahrer*innen