Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die*der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden (§ 24 GO NRW). Das muss schriftlich (im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) geschehen und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt.

Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus.

Wenn Sie sich direkt mit der Verwaltung in Verbindung setzen möchten, nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf unserer Webseite.

Vielen Dank.

Online-Formular
Tätigen Sie Ihre Eingaben einfach am digitalen Endgerät, laden Sie mögliche Anlagen hoch und senden das Formular online direkt zur Fachabteilung.

PDF-Formular
Sie können Ihre Eingaben handschriftlich oder direkt digital in das Formular eintragen. Anschließend drucken Sie das Formular aus und reichen es zusammen mit möglichen Anlagen postalisch bei der Stadt Wetter (Ruhr) ein.

Keine.

Marietta Elsche
BMB 1 – Politik, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt
Kaiserstr. 170
58300 Wetter (Ruhr)
Telefon: 02335 840432
E-Mail: marietta.elsche@stadt-wetter.de

Keine.

Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Zeitpunkt für die politische Beratung ist abhängig von den Ausschussterminen. In der Regel tagt der Ausschuss für Beschwerden, kurz AfAB, fünfmal im Jahr. Die genauen Termine sind im Ratsinfosystem hinterlegt und einsehbar:

https://wetter.ratsinfomanagement.net/termine

Keine.