Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die*der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden (§ 24 GO NRW). Das muss schriftlich (im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) geschehen und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt.
Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus.
Wenn Sie sich direkt mit der Verwaltung in Verbindung setzen möchten, nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf unserer Webseite.
Vielen Dank.