Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen (gem. §116 Absatz 1 des Grundgesetzes), die zum Tage der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind.

Eine persönliche Beantragung im Briefwahlbüro im historischen Rathaus ist ab dem 10. Februar 2025 möglich. Die Öffnungszeiten haben wir in diesem Jahr an einzelnen Tagen verlängert. Die genauen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Am Wahlsonntag fährt der Bürgerbus Alt-Wetter bei Bedarf die Wahllokale in Alt-Wetter in der Zeit von 10 und 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr an. Anmeldung über Tel.: 845872 oder im Büro des Bürgerbusverein Wetter, Kaiserstr. 71.
Auch der Bürgerbus Wengern fährt zu den Wahllokalen im Stadtteil Wengern in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Anmeldung für Wengern bitte über Tel.: 8858374.

 

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Öffnungszeiten ab dem 10. Februar 2025
montags von 8 Uhr bis 18 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
samstags (ausschließlich 8. und 15. Februar) von 9 Uhr bis 11 Uhr (Achtung: An den Samstagen befindet sich das Briefwahlbüro im Bürgerbüro in der Bahnhofstr. 10)

Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
Aufgrund des verkürzten Zeitraums zur Briefwahl rechnen wir mit einem hohen Aufkommen und somit ggf. mit Wartezeiten.

Das Briefwahlbüro wird wieder im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170, sein.

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchte.

Am besten online über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Web-Wahlschein, der ab sofort zur Verfügung steht.

Schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Briefwahlbüro. Ebenso kann der Antrag per E-Mail unter Angabe von Adresse und Geburtsdatum gestellt werden.

Über QR-Code oder den Web-Wahlschein ist das bis zu dem Mittwoch vor dem Wahlsonntag, 0 Uhr, möglich.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier so schnell wie möglich zur Post gegeben und dort prioritär behandelt. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Wir beginnen mit dem Versand sobald die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind.

Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.
Die Deutsche Post bittet darum auf die richtige Beschriftung der Hausbriefkästen zu achten.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.

 

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

 

Infos im Ausland lebende Deutsche

Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland erfolgt per Luftpost, Expressversand ist nicht möglich.

Kontakt Wahlamt

 

Briefwahlantrag

 

wahlamt@stadt-wetter.de

 

 

Infomaterial: Schutz der bevorstehenden Bundestagswahl vor hybrider Bedrohung