Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Bei dieser Wahl können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Das Briefwahlbüro in Wetter (Ruhr) ist noch bis 7. Juni, 18 Uhr, geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie unten.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns sind. Für den Postweg ist es jetzt zu spät. Sie können aber bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, den Brief in den Hausbriefkasten am Rathaus I (Kaiserstr. 170) einwerfen.

Viele hilfreiche Hintergrundinformationen, auch zu den europäischen Parteien, finden Sie auf der Sonderseite der Europäischen Union zur Wahl 2024.

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Das Briefwahlbüro ist ab sofort geöffnet.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr

An Feiertagen, am Freitag, 10. Mai, sowie am Freitag, 31. Mai (Brückentage) ist das Briefwahlbüro geschlossen.

Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchte.

Am besten online über den Web-Wahlschein.
Der Web-Wahlschein steht ab sofort zur Verfügung.

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem 29. April gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 5. Juni um 12 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (7. Juni) bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens ab Anfang Mai zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (6. Juni) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.

Infos für Unionsbürger*innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Wahlhelfer*innen gesucht

Wer am Wahltag im Wahllokal mithelfen möchte, kann sich gerne beim Wahlamt melden (Kontakt rechts). Gesucht werden interessierte Bürger*innen, die aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen möchten. Voraussetzung: Die*der Helfer*in muss selbst wahlberechtigt sein. Als kleines Dankeschön für das Engagement wird ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt.

Auch wenn es für diese Wahl schon zu spät ist, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen und Ihr Interesse für die nächste Wahl bekunden.

Kontakt Wahlamt

wahlamt@stadt-wetter.de

Karsten Borutta 02335 840132
Marietta Elsche Fachdienstleitung 02335 840432

Instagram-Account vom RVR @letseuroperuhr