Am 14. September 2025 finden in Wetter (Ruhr) die Wahlen zum Rat der Stadt Wetter (Ruhr), zur*zum Bürgermeister*in, des Kreistages, der Landrätin/des Landrates und der Vertreter*innen des Regionalparlaments Ruhr (RVR) statt.
Bei den Kommunalwahlen können auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Das Briefwahlbüro in Wetter (Ruhr) öffnet am 11. August.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns sind.
Sie können bis spätestens Sonntag, 14. September, 16 Uhr, den Brief in den Hausbriefkasten am Rathaus I (Kaiserstr. 170) einwerfen.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Sie hier in leichter Sprache.
Informationen zu den verschiedenen Aufgaben der Wahlhelfer*innen, Wahlvorsteher*innen und ihrer Stellvertreter*innen finden Sie im FAQ.
Infos für Unionsbürger*innen
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Kommunalwahl teilnehmen.
Briefwahl
Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Kontakt Wahlamt
wahlamt@stadt-wetter.de