Wichtiger Hinweis:

Das Briefwahlbüro ist seit dem 22.09.2025 für die Wähler*innen der Stadt Wetter (Ruhr) geöffnet. Das Wahlamt empfiehlt aufgrund der Antragsdichte und der Postlaufzeiten das Wahlrecht persönlich am Wahlsonntag, 28.09.2025, auszuüben oder die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro in der Kaiserstr. 170 zu beantragen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Briefwahlbüros Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer 02335 840130, per E-Mail unter wahlamt@stadt-wetter.de oder persönlich im historischen Rathaus in der Kaiserstr. 170 zur Verfügung.

Wahlamt
Stadt Wetter (Ruhr)

wahlamt@stadt-wetter.de
Tel. 02335 840130


Am 28. September 2025 finden in Wetter (Ruhr) die Stichwahlen zum Bürgermeister und zum Landrat statt.
Bei den Kommunalwahlen können auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns sind.
Sie können bis spätestens Sonntag, 28. September, 16 Uhr, den Brief in den Hausbriefkasten am Rathaus I (Kaiserstr. 170) einwerfen.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Sie hier in leichter Sprache.
Informationen zu den verschiedenen Aufgaben der Wahlhelfer*innen, Wahlvorsteher*innen und ihrer Stellvertreter*innen finden Sie im FAQ.

Infos für Unionsbürger*innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Kommunalwahl teilnehmen.

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab dem 22. September 2025 geöffnet.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchten.

Am besten über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online über den Web-Wahlschein. Der Wahlschein kann digital bis zum 23. September 2025 um 23:59:59 Uhr beantragt werden.

Das Briefwahlbüro öffnet am 22. September, so dass ab dem Tag eine persönliche Vorsprache möglich ist. Die Online-Beantragung ist bereits ab dem 17. September möglich. Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst versendet werden, wenn alle Stimmzettel da sind.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 23. September 2025 um 23:59:59 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (26. September 2025) bis 15 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens Ende der 38. Kalenderwoche zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. vier Werktage.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am vierten Werktag vor der Wahl (24. September) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.
Bitte beachten Sie: Das Porto für die Beantragung muss selbst getragen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Kontakt Wahlamt

wahlamt@stadt-wetter.de

Karsten Borutta 02335 840132
Marietta Elsche Fachdienstleitung 02335 840432
Niels Wagener 02335 840435