Wichtiger Hinweis:
Das Briefwahlbüro ist seit dem 22.09.2025 für die Wähler*innen der Stadt Wetter (Ruhr) geöffnet. Das Wahlamt empfiehlt aufgrund der Antragsdichte und der Postlaufzeiten das Wahlrecht persönlich am Wahlsonntag, 28.09.2025, auszuüben oder die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro in der Kaiserstr. 170 zu beantragen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Briefwahlbüros Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer 02335 840130, per E-Mail unter wahlamt@stadt-wetter.de oder persönlich im historischen Rathaus in der Kaiserstr. 170 zur Verfügung.
Wahlamt
Stadt Wetter (Ruhr)
wahlamt@stadt-wetter.de
Tel. 02335 840130
Am 28. September 2025 finden in Wetter (Ruhr) die Stichwahlen zum Bürgermeister und zum Landrat statt.
Bei den Kommunalwahlen können auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns sind.
Sie können bis spätestens Sonntag, 28. September, 16 Uhr, den Brief in den Hausbriefkasten am Rathaus I (Kaiserstr. 170) einwerfen.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Sie hier in leichter Sprache.
Informationen zu den verschiedenen Aufgaben der Wahlhelfer*innen, Wahlvorsteher*innen und ihrer Stellvertreter*innen finden Sie im FAQ.
Infos für Unionsbürger*innen
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Kommunalwahl teilnehmen.
Briefwahl
Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Kontakt Wahlamt
wahlamt@stadt-wetter.de