Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für Wohnungseigentum gezahlt. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) zum 1. Werktag des Monats auf Ihr Konto.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Empfänger*innen von Wohngeld haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Kontakt
Wohngeldstelle
Bahnhofstr. 10 (Eingang Bürgerbüro)
Tel. 02335 840725
E-Mail: wohngeldstelle@stadt-wetter.de
