Offener Ganztag an Grundschulen

Zum Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Bildung ist für die Stadt Wetter (Ruhr) ein wichtiger Schwerpunkt und das „Paket zur Ganztagsförderung“ an den Grundschulen im Stadtgebiet ist bereits geschnürt. Bis zum Schuljahr 2026/2027 wird die städtische Verwaltung daher noch einige organisatorische und bauliche Maßnahmen schaffen. Die konkreten Maßnahmen wurden der Öffentlichkeit bereits im Februar dieses Jahres im Schul- und Kulturausschuss ausführlich vorgestellt. Dass die Stadt entsprechende investive Mittel zur Verfügung stellt, brachte Bürgermeister Frank Hasenberg in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2025 zum Ausdruck: „Maßnahmen an unseren Schulen, insbesondere für Bauarbeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Offenen Ganztag bilden einen großen Schwerpunkt unserer Investitionsmaßnahmen. Dazu gehört allerdings auch die Kritik, dass wir uns bei der Finanzierung in diesem Bereich vom Land allein gelassen fühlen.“

Bei den einzelnen baulichen Maßnahmen an den Grundschulen werden Störungen des Unterrichts durch Bautätigkeiten nicht ganz auszuschließen sein. Die umfangreichsten Arbeiten finden an der Grundschule Alt-Wetter an der Bergstraße statt. Damit der Unterricht für alle Kinder störungsfrei stattfinden kann, werden die Ganztagsbetreuung und der Unterricht für alle Schüler*innen während der Umbauphase für etwa 18 Monate ab Anfang 2026 in die ehemalige Schule am Schmandbruch ausgelagert. Dafür organisiert die Stadt einen täglichen Bustransport von der Bergstraße zum Ausweichstandort und zurück.

Bei der Gestaltung dieser Interimslösung werden noch Eltern und Schulvertreter*innen beteiligt, da die konkrete Planung erst nach dem Dienstantritt der neuen Schulleiterin an der Bergstraße am 28. Oktober 2024 beginnt. Die Stadt Wetter (Ruhr) unternimmt alle nötigen Anstrengungen, um den Grundschüler*innen an allen Schulen einen möglichst störungsarmen Umbau und einen pünktlichen Start in den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung zu ermöglichen.

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