Bundestagswahl 2025: Frist für Vorschläge endet am 20. Januar
Parteien und Wählergruppen, die Direktkandidatinnen und –kandidaten für die auf den 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl vorschlagen wollen, müssen – ebenso wie Einzelbewerberinnen und -bewerber – eine wichtige Frist beachten: Die so genannten Kreiswahlvorschläge müssen bis Montag, 20. Januar, 18 Uhr, eingereicht sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Das Wahlbüro im Schwelmer Kreishaus ist für den Wahlkreis 138 – Ennepe-Ruhr-Kreis II zuständig. Zu diesem gehören die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter/Ruhr und Witten. Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm bilden als übrige kreisangehörige Städte zusammen mit Hagen den Wahlkreis 137 – Ennepe-Ruhr-Kreis I. Hierfür ist die Stadt Hagen verantwortlich.
Das Kreiswahlbüro empfiehlt, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. So können eventuelle Mängel, die die Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden. Für die Abgabe sollte ein Termin vereinbart werden, erreichbar sind die Ansprechpartner telefonisch (02336/93 2960 oder 2003) sowie per Email (wahlen@en-kreis.de).
Das Auflösen des Deutschen Bundestages und das damit notwendige Vorziehen der Wahl des 21. Deutschen Bundestages wirken sich auch nach dem Fristablauf auf den Zeitplan aus, er ist eng gestrickt.
Bereits am Freitag, 24. Januar, wird der Kreiswahlausschuss über das Zulassen der Kreiswahlvorschläge entscheiden. Anschließend hat gemäß Bundeswahlgesetz der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen das Zurückweisen oder Zulassen von Kreiswahlvorschlägen zu entscheiden. Die Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses ist für Donnerstag, 30. Januar, vorgesehen. Anschließend kann der Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben werden.
Text: Ennepe-Ruhr-Kreis