Wahllokale Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Einige Wähler*innen von Änderungen betroffen
Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben hat der Wahlausschuss der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am 08.10.2024 Änderungen an den Wahl- und Stimmbezirken für die Kommunalwahl vornehmen müssen. Damit ändert sich für einige Wähler*innen das Wahllokal. Hiervon sind meist einzelne Häuser, teilweise aber auch mehrere Objekte in einer Straße im Stadtgebiet betroffen. Die Neuzuschnitte gelten bereits für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Auf der Wahlbenachrichtigung ist eine gesonderte Kennzeichnung nicht möglich.
Deswegen informiert die Stadt Wetter (Ruhr) die Bürger*innen in den betroffenen Wahlbezirken über Flyer im Postkasten darüber, dass sie gegebenenfalls ein neues Wahllokal aufsuchen müssen. Allgemein gilt aber für alle Bürger*innen, die Wahlbenachrichtigung abzuwarten und diese genau zu lesen. Hier ist das jeweilige (neue) Wahllokal schriftlich aufgeführt. Kurz vor der Wahl wird es dann auch möglich sein, über die Webseite der Stadt das passende Wahllokal über ein Straßenverzeichnis zu finden.