Da sich die Haushaltssituation der Stadt Wetter (Ruhr) gegenüber der ursprünglichen Planung in der Haushaltssatzung 2025 noch weiter verschlechtert hat, muss die Stadt Wetter (Ruhr) eine Nachtragssatzung aufstellen. Bürgermeister Frank Hasenberg hat zusammen mit Kämmerer Andreas Wagener diesen Nachtragshaushalt nun in der Sondersitzung des Rates am 27. Mai eingebracht. Gut zu wissen: „Die Handlungsfähigkeit der Stadt bleibt unverändert, da derzeit ein genehmigter Haushalt besteht und es beabsichtigt ist, einen genehmigungsfähigen Nachtragshaushalt vorzulegen“, so Wagener. Hauptsächlicher Anlass für die Einbringung eines Nachtragshaushaltes ist die schlechte Entwicklung der Gewerbesteuer. Weitere Gründe sind u.a. Mindererträge durch die Grundsteuer, Mehraufwendungen durch den Tarifabschluss und nicht auskömmliche Aufwendungen für die laufende Bauunterhaltung. „Da durch die Mindererträge ein erheblicher Jahresfehlbetrag droht, hat die Stadt Wetter (Ruhr) nach der Gemeindeordnung NRW unverzüglich eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung zu erlassen“, erläutert Kämmerer Andreas Wagener die Konsequenz aus diesen Daten. Mit der Aufstellung der Nachtragssatzung ist auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes verbunden. Nach gegenwärtigem Stand kann der Haushaltsausgleich erst im Jahr 2034 erfolgen.
Das sind die zentralen Daten des Nachtragshaushaltes für das 2025: Erträgen von 84,3 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 99,5 Millionen Euro entgegen, das ergibt ein Defizit von 15,2 Millionen Euro (Das Investitionsvolumen liegt bei 18,1 Millionen Euro). Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss kann die Nachtragssatzung dann am 8. Juli vom Rat beschlossen werden. Bürgermeister Frank Hasenberg: „Es geht uns vor allem darum, trotz wirtschaftlich noch einmal schlechter gewordener Rahmenbedingungen weiter hier vor Ort handlungsfähig zu bleiben. Dafür sorgen wir mit dem jetzt eingebrachten Nachtragshaushalt.“